Nach gescheiterten Verhandlungen hat der Österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine erste Sammelklage gegen den Finanzdienstleister AWD eingereicht. 125 geschädigte Anleger klagen auf rund 2 Mio Euro Schadenersatz wegen Falschberatung. Das System AWD steht nun auf dem Prüfstand der Gerichte.
Wien | 1. Juli 2009 – Der Österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) verklagt – mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers FORIS – den AWD. Eine erste Sammelklage für 125 Geschädigte hat der VKI am 30. Juni 2009 eingebracht. Gesamtstreitwert dieser ersten Sammelklage: rund 2 Mio Euro. „Wir haben dem AWD Monate lang Zeit gegeben für eine außergerichtliche Lösung“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI, „der AWD hat aber nur Scheinverhandlungen geführt und auf Zeit gespielt. Jetzt entscheiden die Gerichte.“
Der Vorwurf gegen den AWD: Systematische Falschberatung durch AWD-Berater beim Vertrieb von Aktien der Immobiliengesellschaften Immofinanz und Immoeast. Diese Immobilienaktien wurden konservativen Sparern systematisch als „sicher“ verkauft. Die Folge: Tausende Anleger haben aufgrund der schlechten Beratung falsche Produkte gekauft, dafür viel Geld gezahlt und nach den Kursverlusten ab Frühjahr 2007 teilweise ihre gesamten Ersparnisse verloren.
Bis Ende Februar 2009 haben sich beim VKI 6.500 Personen gemeldet, die sich durch AWD-Berater geschädigt fühlen. Geschätzter Gesamtschaden: rund 60 Millionen Euro. Bis Ende März haben rund 2.500 Personen erklärt, sich an der Sammelklagen-Aktion des VKI (im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums) zu beteiligen. Ihr Gesamtschaden: rund 40 Millionen Euro. Kolba: „Und für diesen Schaden machen wir den AWD haftbar.“
Der VKI erhebt aufgrund tausender Beschwerden fünf konkrete Vorwürfe gegen den AWD:
1. AWD-Berater haben die Immofinanz-Aktien als „inländischen Investmentfonds“ angepriesen.
2. AWD-Berater haben die Immofinanz-Aktien als „mündelsicher“ bezeichnet, obwohl sie weder auf eine entsprechende Streuung des Vermögens noch auf ein sachgerechtes Management des Portfolios geachtet haben.
3. AWD-Berater wurden von ihren Vorgesetzten angetrieben, Immofinanz-Aktien bevorzugt zu verkaufen. Hohe Abschlussprovisionen und auch Bestandsprovisionen für den AWD waren zusätzliche Motivation.
4. Der AWD ist ein „Strukturvertrieb“. Dieser baut darauf auf, dass sich immer neue (oft auch völlig branchenfremde) Einsteiger finden, die als Berater losziehen. Dabei werden in erster Linie zuerst die eigenen Verwandten und Bekannten „abgegrast“ und beworben. Ziel: Der Verkauf von Produkten bzw. die Anwerbung neuer Berater. So werden dem System immer neue Personenkreise zugeführt, die mit Finanzprodukten – im privaten Umfeld – umworben werden.
5. Nach Außen legt das „System AWD“ Wert auf Korrektheit. So werden die Berater offiziell dazu angehalten, alle Kunden eine sogenannte Gesprächsnotiz unterzeichnen zu lassen. In dieser finden sich im Kleingedruckten Risikohinweise und Bestätigungen des Kunden, korrekt belehrt worden zu sein. Die Wirklichkeit sah anders aus: Tausende Kunden geben an, dass der Berater diese Gesprächsnotiz selbst ausgefüllt habe, keineswegs auf die darin enthaltenen Risikohinweise aufmerksam machte und die Unterschrift des Kunden als „Formalität“ abtat.
Ein Geschädigter – Klaus Granegger aus Perchtoldsdorf – wurde als Pilot abgefunden und wollte mit der Abfindung die Lücke bis zu seiner Pensionierung schließen. Dank der Beratung durch einen AWD-Berater droht das zu misslingen; er hat 200.000 Euro in Immobilienaktien investiert und den Großteil verloren. „Das Verhalten meines AWD-Beraters kommt mir vor, als ob ich als Pilot bei den ersten Anzeichen eines Problems das Flugzeug mit dem Fallschirm verlassen und alle Passagiere ihrem Schicksal überlassen hätte,“ bringt es Granegger auf den Punkt.
Der VKI hat dem AWD mehrfach angeboten, den Streit außergerichtlich zu lösen – bislang ohne Erfolg. Deshalb wurde nun die erste Sammelklage eingereicht. Der VKI und der deutsche Prozessfinanzierer FORIS fordern den AWD auf, für alle rund 2500 Fälle bis zur rechtskräftigen Entscheidung der ersten Sammelklage einen Verjährungsverzicht abzugeben. Der Vorteil: Die Streitfragen können exemplarisch gerichtlich geklärt werden, die Gerichte werden aber nicht mit tausenden Fällen überlastet. „Lehnt der AWD dies ab, dann wird klar, dass er nur darauf setzt, sich in die Verjährung der Ansprüche zu flüchten“, sagt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Vorstand der FORIS AG und kündigt an, „in diesem Fall werden wir dem VKI weitere Sammelklagen finanzieren.“
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