Unternehmen, die Gewinne mit rechtswidrigen Verhalten erzielen, können aufatmen. Der BGH untersagt Prozesskostenfinanzierung für Klagen zur Gewinnabschöpfung. Die Zeche zahlen Verbraucherschutzorganisationen.
Bonn | 14. September 2018 – Immer wieder erzielen Unternehmen Gewinne mit rechtswidrigem Verhalten. Beispiele hierfür sind etwa „Abofallen“ im Internet, irreführende Werbung mit Produkttestergebnissen oder auch von Banken erhobene überhöhte Pauschalgebühren für Rücklastschriften. Damit solche Gewinne den Firmen wieder entzogen werden können, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Ertragsabschöpfung geschaffen. Bis vor wenigen Jahren war dies ein eher stumpfes Schwert. „Das Prozessrisiko trägt allein der Kläger, etwa eine Verbraucherschutzorganisation. Der im Falle eines Sieges vor Gericht abgeschöpfte Gewinn geht allerdings an die Staatskasse“, erklärt Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand des Prozessfinanzierers FORIS.
Seit einigen Jahren werden solche Prozesse, mit Zustimmung des Bundesamtes für Justiz, von Prozessfinanzierern wie etwa der FORIS AG finanziert. „Auf diese Weise sinkt das Kostenrisiko für die Kläger auf null“, sagt Müller. Damit soll laut Bundesgerichtshof (BGH) nun aber Schluss sein. „Wir müssen die Urteilsbegründung noch abwarten. Klar ist aber jetzt schon, dass der BGH mit der Entscheidung, diese Art der Finanzierung für solche Fällen für unzulässig zu erklären, die Stellung der Verbraucher in Deutschland geschädigt hat“, ist Müller überzeugt.
Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit der Gewinnabschöpfung dürfte nach dem BGH-Entscheid wieder weitgehend in der Versenkung verschwinden. „Rechtswidriges Verhalten wird sich dann vor allem für uneinsichtige Unternehmen noch häufiger rechnen. Über die Jahre hinweg wird sich die Schädigung von Verbrauchern gerade dann lohnen, wenn diese als Einzelpersonen jeweils nur kleine Beträge verlieren“, so Müller. Selbst wenn ein Unternehmen wegen seiner rechtswidrigen Geschäftspraktiken erwischt werden sollte, seien die mit einer Verurteilung etwa zu einer Geldbuße verbundenen Kosten nicht selten vorher bereits eingespielt worden.
Einige Oberlandesgerichte (OLG) hatten im Vorfeld anders entschieden. „Bei diesen OLG-Urteilen wurde, aus unserer Sicht zurecht, darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber nicht auf der einen Seite die Aufgabe der Gewinnabschöpfung mitsamt des damit verbundenen Prozesskostenrisikos an Private delegieren kann, um ihnen nun auf der anderen Seite die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Prozessfinanzierer zu verstellen, indem die Rechtsprechung dies als ‚rechtsmissbräuchlich’ abwertet. Man darf ja nicht vergessen, dass der im Erfolgsfall abgeschöpfte Gewinn an den Staat fließt und nicht an den Kläger, etwa eine Verbraucherschutzorganisation“, zieht Müller ein ernüchterndes Fazit.
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Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1998, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Milliarden Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.
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