Die FORATIS AG hat die erste Unternehmergesellschaft in Deutschland gegründet

Die FORATIS AG hat die erste Unternehmergesellschaft in Deutschland gegründet

Bonn | 4. November 2008 – Die FORATIS AG, ein Tochterunternehmen der börsennotierten FORIS AG, hat als Marktführer für Gesellschaftsgründungen bundesweit die erste Unternehmergesellschaft gegründet und im Handelsregister eingetragen. Die FORATIS 1. Vermögensverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde am Samstag, den 1. November 2008 in Bonn gegründet und am Montag beim Registergericht eingetragen. Dies war der Tag, an dem die GmbH Reform offiziell in Kraft trat.

Vor der Gründung waren zahlreiche praktische Fragen zu klären, die im Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung auftraten. Wie wird das neue Musterprotokoll konkret in der Praxis ausgefüllt. Ist eine Übertragung in das elektronische Handelsregister technisch möglich. Gibt es hierzu Sonderwege oder den der herkömmlichen GmbH. In einem weiteren Punkt wurde schnell deutlich, dass der Gesetzgeber bewusst oder unbewusst eine Bremse eingebaut hatte. Dies verwundert deshalb, weil die UG vom Gesetzgeber als einfach und schnell zu gründende Gesellschaft angepriesen wurde. Ohne Einzahlung der Gerichtsgebühren erfolgt nämlich keine Eintragung. Müssen diese erst vom Registergericht beim Gründer angefordert werden, so vergeht doch einige Zeit bis zu gewünschten Eintragung und damit dem Start mit der Gesellschaft. Das heißt, das Gericht selbst tritt nicht in Vorleistung. Das Vertrauen des Gesetzgebers in die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft des Gründers ist offensichtlich gering, was als solches kein gutes Werbeargument für diese neue Gesellschaftsform darstellt.

Die Unternehmergesellschaft ist eine neue Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie kann mit einem Stammkapital ab 1 EURO gegründet werden. Ermöglicht wurde die Unternehmergesellschaft durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts- und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Beobachter sehen in der Unternehmergesellschaft eine Reaktion auf die Etablierung der britischen Limited in Deutschland, nachdem die europäische Rechtsprechung die Entscheidung zugunsten ausländischer Unternehmensformen ermöglicht hatte. Wie die Limited, kommt die Unternehmergesellschaft ohne die Hürde von 25.000 EURO Gründerkapital aus und soll eine attraktive Alternative für viele Kleinunternehmer werden, die zu Beginn über wenig Startkapital verfügen. Im Gegensatz zur Limited müssen bei der Unternehmergesellschaft 25 Prozent der Gewinne jährlich angespart und als Rückstellung gebildet werden. Ziel ist es, die 25.000 EURO der klassischen GmbH als Stammkapital anzusparen und sodann umfirmieren zu können. Ein Gang zum Notar bleibt für die Unternehmergesellschaft weiterhin verpflichtend. Das gilt bei der UG auch für alle weiteren Änderungen vom Geschäftsführer- bis zum Gesellschafterwechsel. Hier zeigt die Limited nach wie vor Vorteile, weil sie ohne diese kostenintensiven Beurkundungen auskommt.

Fraglich bleibt, ob das rudimentäre Musterprotokoll zur Gründung einer Unternehmergesellschaft in der Praxis ausreicht. Viele sinnvolle Regelungen, die jeder Berater bei einer GmbH Gründung als unerlässlich ansieht, sind hier nicht enthalten. Außerdem kann die Gesellschaft nur von einem Geschäftsführer geleitet werden und die Anzahl der Gesellschafter ist ebenfalls begrenzt. Gerade Start-ups werden aber häufig von mehreren Ideengebern getragen, von denen keiner von Anfang an auf die Geschäftsführung verzichten will.

Kritiker sehen auch einen erhöhten Beratungsbedarf bei dieser Gesellschaftsform gegenüber der GmbH. Gerade wegen der geringen Kapitalausstattung stellen sich schnell Fragen zur Insolvenzantragspflicht aufgrund einer etwaigen Unterkapitalisierung. Auch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bereits gebildete Gewinnrücklagen wieder aufgelöst werden dürfen, sind vom Laien ebenso wenig zu beantworten, wie die einfache Frage, wie hoch das Gehalt des Geschäftsführers sein darf und von welchen Parametern dies abhängt.

Nicht zuletzt werden viele Gründer von den nachlaufenden Kosten des Notars und der Gerichte für Eintragung und Veröffentlichung überrascht sein. Hier genau setzt das Angebot der FORATIS AG an, die die neue Gesellschaftsform auch als Vorratsgesellschaft zum Festpreis anbietet. Die ersten Bestellungen lagen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes vor.

 

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Über die FORIS AG

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1998, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Milliarden Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.

Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen.

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