Bonn, Frankfurt | 19. Oktober 2017 – Für Neuwagenkäufer ist Leasing eine durchaus attraktive Finanzierungsalternative. Das trifft auf Private ebenso zu, wie auf Betreiber ganzer Fahrzeugflotten. Da wundert es nicht, dass rund 18 Millionen der in Deutschland zugelassenen Autos Leasing-Fahrzeuge sind. Das entspricht immerhin 40 Prozent aller PKWs in Deutschland. „Leasing-Nehmer, die einen sogenannten Restwertvertrag abgeschlossen haben, und einen Diesel fahren, sitzen auf einer finanziellen Zeitbombe, ohne es zu ahnen. „Ihr Fahrzeug dürfte aufgrund des Dieselskandals deutlich weniger wert sein, als ursprünglich veranschlagt“, warnt Klaus Nieding, Vorstand der bundesweit bekannten Kanzlei Nieding + Barth. „Aufgrund des Wertverfalls bei gebrauchten Dieseln, hervorgerufen durch den Dieselskandal, mit drohenden Fahrverboten und schlechteren Wiederverkaufsmöglichkeiten, sind die Restwerte der geleasten Fahrzeuge stark gesunken. Händler klagen, dass die Leasing-Rückläufer nicht mehr vom Hof gehen. Das alles geht zu Lasten des Restwert-Leasingnehmers, der sich durch die Abschläge saftiger Nachforderungen ausgesetzt sieht“, so Nieding weiter.
Gemeinsam mit der Kanzlei Nieding + Barth hat die FORIS AG, ein führender Prozessfinanzierer, nun einen Lösungsweg erarbeitet, um die Rechtsposition der Leasingnehmer deutlich zu verbessern. „Mit einer sogenannten Feststellungsklage lassen sich viele Ansprüche vor Verjährung schützen“, erläutert FORIS-Vorstand Dr. Volker Knoop und empfiehlt Betroffenen, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Auf die Kulanz der Autohersteller sollten Kunden besser nicht hoffen: „Der Volkswagen-Konzern lässt erkennen – und neben Volkswagen werden vermutlich weitere Hersteller folgen –, dass sie Leasingnehmer mit von ihnen nicht verursachten (Restwert-)Schäden allein lassen wollen“, sagt Nieding.
Beim Restwertvertrag verpflichtet sich der Leasingnehmer, bei der Rückgabe des Wagens die Differenz zwischen ursprünglich kalkuliertem und tatsächlichem Zeitwert des Wagens an die Leasinggesellschaft zu zahlen. „Rund 39 Prozent aller Leasing-Verträge beruhen in Deutschland auf diesem Modell“, erklärt Nieding. „Wer vor drei Jahren ein Fahrzeug geleast hat, konnte von manipulierten Abgaswerten noch nichts ahnen“, so Nieding weiter. Aufgrund der Gefahr von Fahrverboten oder gar Stilllegungen von Dieselfahrzeugen werde es in Zukunft schwerer werden, die betroffenen Wagen zu veräußern – wodurch ein Preisverfall wahrscheinlicher sei, ist der Anwalt überzeugt „Und das gilt nicht nur für Volkswagen“, stellt Knoop klar.
Im Verhältnis zur Leasinggesellschaft sei grundsätzlich der Leasingnehmer zum Ausgleich eines Preisverfalls vertraglich verpflichtet. Insbesondere für Verantwortliche im Flottengeschäft stelle sich daher ein gravierendes Problem.
Über Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerrechts (JUVE Handbuch 2014/15). Die Kanzlei hat bereits über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 12 Milliarden Euro. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist regelmäßig als Sachverständiger des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit Kapitalmarktgesetzen tätig. Laut HANDELSBLATT ist Rechtsanwalt Nieding „einer der renommiertesten deutschen Anlegerschutzanwälte“ (HANDELSBLATT, 09.02.2011), für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er „der bekannteste Anlegeranwalt der Republik“ (F.A.S. vom 27.04.2014). Seit 1994 vertritt die Kanzlei Deutschlands größte Aktionärsvereinigung, die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.). In bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr nehmen die Anwälte von Nieding + Barth im Rahmen dieser Aufgabe die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr. In prominenten Insolvenzfällen so bei Prokon Regenerative Energien GmbH, bei der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der WGF AG, der Gontard & Metallbank AG, der Gold-Zack AG, der Augusta Technologies AG und der Future Business KGaA (Infinus) vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen von Anleiheinhabern mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro als Gemeinsamer Vertreter. Rechtsanwalt Nieding vertritt zudem die Interessen der Anleger in zahlreichen Gläubigerausschüssen z.B. bei der PROKON Regenerative Energien GmbH, der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der Getgoods.de AG, der Green Planet AG, der Gontard & Metallbank AG sowie der Gold-Zack AG. Weitere Themenschwerpunkte der Kanzlei liegen in den Rechtsbereichen des Versicherungsrechts sowie M&A.
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Über die FORIS AG
Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1998, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Milliarden Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.
Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen.
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