Bonn | 8. Oktober 2013 – Der FORIS AG ist am 29. September 2013 ein Einberufungsverlangen gemäß § 122 Absatz 1 AktG der Aktionäre inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, und Herrn Bernd Hartmann, deren Anteil zusammen während der letzten drei Monate vor dem Zugang des Einberufungsverlangens mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals betragen hat, zugegangen.
Mit Schreiben vom 3. Oktober 2013 haben die Aktionäre inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, und Herr Bernd Hartmann ihr Einberufungsverlangen nochmals ergänzt und klargestellt. In Umsetzung dieses Einberufungsverlangens laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 15. November 2013, um 12:00 Uhr im World Conference Center Bonn (WCCB)/Wasserwerk, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn (Eingang Wasserwerk: Hermann-Ehlers-Straße 29, 53113 Bonn), stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
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