Bonn | 12. Februar 2008 – Als die FORIS AG ihre neu programmierte typo3 basierte Internetseite online stellen wollte, erlebte sie eine echte Überraschung. Der Hostmaster 1&1 hatte die administrativen Rechte der börsennotierten Gesellschaft kurzerhand „eingefroren“, so die Erklärung von 1&1 hierzu. Dies deshalb, weil ein Dritter einen Dispute-Antrag bei der Denic gegen die seit fast 1o Jahren genutzte Domain der FORIS AG angemeldet hatte.
Der FORIS AG war zu diesem Zeitpunkt weder der Dispute-Antrag bekannt, noch war sie von 1&1 informiert worden. 1&1 rechtfertigte sich damit, dass regelmäßig ein automatischer Abgleich zur Denic vorgenommen werde. Sobald dort ein entsprechender Antrag registriert werde, schränke sie die Verwaltungsmöglichkeiten der Domain-Inhaber ein. Da sich 1&1 weigerte, diese Sperren aufzuheben, ja sogar erklärte, dies sei technisch nicht möglich, hat die FORIS AG am 11.2.2008 eine einstweilige Verfügung gegen 1&1 vor dem Landgericht Karlsruhe (13 O 13/08 KFH1) erwirkt.
Die Sperre stellt sich als unzulässiger Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb dar und ist rechtswidrig. 1&1 musste unverzüglich den uneingeschränkten Zugriff auf die Domainverwaltung wieder herstellen. „Es ist schon erstaunlich, mit welchem Selbstverständnis der Internetprovider die Rechte seiner eigenen Kunden verletzt“, so Dr. Rollmann, Vorstand der FORIS AG. „Die Beeinträchtigung über den eigenen Vertragspartner wirkt noch intensiver, als sie ein Dritter jemals per Gericht hätte herbeiführen können.“
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