Vom Anspruch zum Vergleich: FORIS stärkt Kläger im Kampf um Pflichtteilsansprüche

Vom Anspruch zum Vergleich: FORIS stärkt Kläger im Kampf um Pflichtteilsansprüche

Gerade im Erbrecht kommt es immer wieder zu teuren, oft auch langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Häufig geht es dabei um Pflichtteilsansprüche und die grundsätzliche Frage, welchen Wert diese haben. Zwei von der FORIS AG finanzierte Verfahren wurden nun mit Vergleichen beendet – ein Fall bereits nach eineinhalb Jahren, ein zweiter erst nach elf Jahren intensiver Auseinandersetzung.

 

Bonn | 15. September 2025 – Die durchschnittliche Dauer von Pflichtteilsprozessen liegt bei gut vier Jahren. Zwei von der FORIS AG finanzierte, kürzlich abgeschlossene Verfahren zeigen die ganze Bandbreite der möglichen Verfahrenslängen.

 

Fall 1: Einigung nach 18 Monaten

In einem Verfahren bestand der Nachlass aus einer Immobilie und Gesellschaftsanteilen. „Von der Gegenseite wurde zunächst vor allem vertröstet. Die für eine Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs notwendigen Auskünfte wurden nicht gegeben. Das änderte sich erst mit der Klageerhebung, die durch die Finanzierung von FORIS möglich wurde”, sagt Anke Warlich, Bereichsleiterin Prozessfinanzierung bei der
FORIS AG. Am Ende einigten sich die Parteien nach nur eineinhalb Jahren im Rahmen eines Vergleichs auf eine Zahlung von 580.000 Euro. Maßgeblich dafür war ein gemeinsam beauftragtes Gutachten über den Wert einer Immobilie. “Im Vergleich zu der durchschnittlichen Dauer von Pflichtteilsprozessen von über vier Jahren verlief das Verfahren ungewöhnlich schnell”, so Warlich.

 

Fall 2: Vergleich nach 11 Jahren

Ganz anders sah das im zweiten Fall aus, der ebenfalls kürzlich auf dem Vergleichsweg abgeschlossen werden konnte. Die Klägerin erhält nun insgesamt 1,14 Millionen Euro als Pflichtteil. In dem sich über elf Jahre hinziehenden Verfahren gegen eine Erbengemeinschaft ging es um ein umfangreiches  Grundvermögen von insgesamt 132 Grundstücken und um Gesellschaftsanteile. „Allein bis zur Vorlage des Nachlassverzeichnisses hat es trotz vier Zwangsgeldanträgen zur Auskunftserzwingung fast zweieinhalb Jahre gedauert”, sagt Warlich. Dabei summierten sich allein die bereits verauslagten Gerichts- und Sachverständigenkosten auf rund 137.000 Euro. Als Kostenrisiko für drei mögliche Instanzen hatte FORIS ein Gesamtrisiko von weit über 500.000 Euro übernommen.

„Ohne die Finanzierung durch FORIS wäre ein solches Verfahren kaum möglich gewesen. Allein die von der Klägerin vorzuschießenden Anwalts- und Gerichtskosten hätten jede private Partei überfordert“, sagt Rechtsanwalt Joachim Mohr aus Gießen, der die Klägerin vertrat.

 

Finanzierung schafft Durchsetzungskraft

„Die beiden Fälle zeigen, wie hilfreich Prozessfinanzierung im Erbrecht ist“, sagt Frederick Iwans, Vorstand der FORIS AG. „Hohe Anwalts- und Gerichtskosten, die teils über viele Jahre vom Kläger vorzustrecken sind, schrecken viele Kläger ab. Mit unserer Unterstützung können sie ihre Ansprüche auch ohne eigene Mittel und völlig ohne Kostenrisiko durchsetzen.“

 

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Über die FORIS AG

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1998, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Milliarden Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.

Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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