Die kürzlich veröffentlichten FORIS-Vergütungsempfehlungen setzen auf einen hybriden Ansatz aus Wert- und Zeitvergütung. Sie sollen Erblassern, Erben und Testamentsvollstreckern eine praxistaugliche Orientierung für die Bemessung einer angemessenen Vergütung geben.
Bonn | 20. Mai 2026 – Die FORIS AG hat eigene Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker entwickelt. Damit will FORIS einen Beitrag zu mehr Transparenz und Praxisnähe bei der Bemessung dieser Gebühren leisten.
„Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung hängt nicht zuletzt auch davon ab, ob eine auskömmliche, aber keineswegs überzogene Vergütung angeordnet oder vereinbart wird“, sagt Frederick Iwans, Vorstand der FORIS AG. „Unsere Empfehlungen sollen hierfür eine nachvollziehbare und praktikable Grundlage bieten“, so Iwans weiter.
„Angemessenheit“ ist im BGB nicht geregelt
Gemäß § 2221 BGB kann ein Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat. Was im Einzelfall angemessen ist, regelt das Gesetz jedoch nicht. In der Praxis führt dies immer wieder zu Unsicherheiten – sowohl bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen als auch bei der späteren Abwicklung des Nachlasses.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.11.1962 – V ZR 225/60) stellt bei der Angemessenheit der Testamentsvollstreckervergütung nicht allein auf den tatsächlichen Zeitaufwand ab. Zu berücksichtigen seien vielmehr auch das mit der Tätigkeit verbundene Haftungsrisiko, die Qualifikation des Testamentsvollstreckers, die Schwierigkeit der auftretenden Rechtsfragen und die Effizienz der Amtsführung.
FORIS-Empfehlungen greifen BGH-Rechtsprechung auf
Die FORIS-Vergütungsempfehlungen greifen diese Kriterien mit einem kombinierten Berechnungsmodell auf. Die Vergütung setzt sich aus einer Wertvergütung und einer Zeitvergütung zusammen. Die Wertvergütung hängt vom durch den Testamentsvollstrecker erfassten Nachlasswert sowie von etwaigen Besonderheiten des Nachlasses ab. Dabei werden unterschiedliche Vermögenswerte und Risikofaktoren differenziert betrachtet. Die Zeitvergütung berücksichtigt den tatsächlich geleisteten Aufwand sowie die Qualifikation des Testamentsvollstreckers.
„Ein reiner Blick auf den Bruttonachlasswert wird der Praxis häufig nicht gerecht. Umgekehrt bildet auch eine ausschließlich zeitbasierte Vergütung nicht alle relevanten Faktoren ab“, erläutert Christian Vaaßen, Senior Legal Counsel bei FORIS. „Deshalb schlagen wir einen hybriden Ansatz vor, der Aufwand, Risiko, Komplexität und Qualifikation in einem Modell zusammenführt“, so Vaaßen weiter.
Die Empfehlungen unterscheiden unter anderem zwischen Abwicklungs-, Verwaltungs- und Dauervollstreckung. Für die Abwicklungsvollstreckung werden Wertvergütung und Zeitvergütung jeweils hälftig gewichtet. Bei der Verwaltungsvollstreckung ist eine jährliche Abrechnung vorgesehen, bei der der laufende Zeitaufwand stärker ins Gewicht fällt. Ergänzend enthalten die Empfehlungen Regelungen zur Entnahme der Vergütung, zu Auslagen und zur Umsatzsteuer.
„Wir verstehen die FORIS-Vergütungsempfehlungen als praxistaugliche Orientierungshilfe“, sagt Vaaßen und weiter: „Sie sollen Erblassern, Erben, Testamentsvollstreckern und Beratern helfen, eine angemessene Vergütung nachvollziehbar zu bestimmen und Streit über die Vergütung möglichst zu vermeiden.“
Die FORIS-Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker stehen ab sofort zum Download unter https://www.foris.com/testamentsvollstreckung/ zur Verfügung.
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