Bonn | 21. Februar 2012 – Längst gehört die Finanzierung von Zivilprozessen durch gewerbliche Prozessfinanzierer auch in Österreich zum prozessualen Standard, wenn es um die gerichtliche Durchsetzung von hohen Forderungen geht. Erneute Bestätigung fand diese von der FORIS AG entwickelte Dienstleistung nun durch das Handelsgericht Wien. In der am 20. Februar 2012 zugestellten Entscheidung befand das Gericht, dass die Aktivlegitimation des Klägers nicht aufgrund der Finanzierung des Rechtsstreits wegfalle.
Hintergrund dieser Entscheidung war der Einwand eines Anlageberatungsunternehmens, das als Beklagte in einem Schadensersatzprozess behauptete, die von der FORIS AG finanzierte Klage sei wegen verbotener Rechtsberatung und der Vereinbarung einer Erfolgsbeteiligung unzulässig. Nach ausführlicher Beweisaufnahme entschied das Handelsgericht jetzt, die durchgeführte Prozessfinanzierung beinhalte keine unzulässige Rechtsberatung, FORIS handle nicht als so genannter „Rechtsfreund“ im Sinne des § 879 Abs. 2 des Österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Auch der Einwand der unzulässigen Vereinbarung eines Erfolgshonorars (Quota litis) sei verfehlt, so das Handelsgericht in seiner Begründung.
„Wir begrüßen die klare Entscheidung des Handelsgerichts Wien“, sagt Dr. Gerrit Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung bei FORIS. „Es freut uns, dass auch in Österreich – wie in zahlreichen anderen europäischen Ländern auch – Prozessfinanzierung als sinnvolles Instrument zur Forderungsdurchsetzung von Rechtsanwälten, Behörden und Gerichten akzeptiert wird.“
Bereits 2004 hatte sich das HG Wien zur Prozessfinanzierung einer Sammelklage Österreichischer Prägung geäußert und den Einfluss der Prozessfinanzierung auf die Zulässigkeit der Klage verneint.
Es sei zwar verständlich, dass Beklagtenvertreter auch entgegen ihrer eigenen rechtlichen Überzeugung immer wieder versuchten, Gerichtsverfahren durch prozessuale Vorfragen in die Länge zu ziehen. Die Zulässigkeit der Prozessfinanzierung sei aber hoffentlich jetzt auch in Österreich abschließend geklärt, so dass man sich in Zukunft in den finanzierten Verfahren auf den Kern der rechtlichen Auseinandersetzung konzentrieren könne, hofft Meincke, der das Verfahren in Wien für die FORIS AG begleitet.
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Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1998, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Milliarden Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.
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