FORIS-Vorstand Volker Knoop: „Für viele Kämmerer hat erst die Prozessfinanzierung die Chance geboten, die LKW-Kartell-Klagen völlig frei von dem Gedanken an die Finanzierbarkeit oder den Ausgang des Verfahrens anzustrengen.“
Bonn | 14. Mai 2019 – Eine der Hauptaufgaben der Kämmerer deutscher Kommunen ist es, das Geld zusammenzuhalten. Manchmal ist dafür auch der Klageweg notwendig. Das Problem dabei: Klagen kostet – unabhängig von den Erfolgsaussichten – zunächst einmal Geld. Ein Beispiel, wie es auch ohne Kostenrisiko geht, ist aktuell der Fall des sogenannten LKW-Kartells. Hier haben die großen LKW-Hersteller zwischen 1997 und 2011 Preisabsprachen zu Lasten ihrer Kunden getroffen. „Neben Speditionen wurden insbesondere Kommunen und kommunale Unternehmen Opfer dieses Kartells, die Müllwagen oder LKWs für städtische Betriebe zu teuer gekauft haben“, sagt der Kartellrechtler Holger Hoch, Partner Counsel der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). „Mehr als 50 Kommunen, Kreise und kommunale Unternehmen, die wir im Zusammenhang mit dem LKW-Kartell anwaltlich betreuen, haben sich entschlossen, ihre Klagen von der FORIS AG finanzieren zu lassen“, so Hoch weiter.
„Für viele Kämmerer oder Finanzvorstände kommunaler Unternehmen hat erst die Möglichkeit der Prozessfinanzierung die Chance geboten, die Klage völlig frei von dem Gedanken an die Finanzierbarkeit oder den Ausgang des Verfahren anzustrengen“, sagt Volker Knoop, Vorstand der FORIS AG. Hinzu komme, dass die Notwendigkeit der Bildung einer Prozesskostenrückstellung entfalle. „Das schont die Liquidität“, so Knoop weiter.
„Für etliche betroffene Kommunen ist Prozessfinanzierung etwas Neues. Aber immer mehr erkennen die damit verbundenen Möglichkeiten“, erläutert der FORIS-Vorstand. Gerade wenn es bei hohen Streitwerten über mehrere Instanzen geht, schlagen Gerichtskosten schließlich fast ebenso ins Kontor wie die laufenden Anwaltskosten. Hinzu kommen teils hohe Ausgaben für Sachverständige und das Klagerisiko. Wird der Fall am Ende verloren, müssen in der Regel zusätzlich die Ausgaben der Gegenseite getragen werden. „Nicht jede Kommune kann oder will sich das leisten“, ist Knoop überzeugt.
Die neue Möglichkeit der Musterfeststellungsklage, die vor allem von Verbraucherschützern verlangt worden war, kann kartellgeschädigten Kommunen und Unternehmen nicht helfen: „Die Musterfeststellungsklage steht ausschließlich Verbrauchern und ihren Verbänden zur Verfügung. Kommunen können sie daher nicht für Klagen gegen das LKW-Kartell in Anspruch nehmen“, so Hoch.
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Über die FORIS AG
Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1998, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Milliarden Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.
Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen.
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