Oberster Gerichtshof Österreichs untersagt versteckte Provisionen

Oberster Gerichtshof Österreichs untersagt versteckte Provisionen

Von FORIS finanzierte Klage verbessert Anlegerschutz, Raiffeisenlandesbank muss Kunden entschädigen, Kick-Back-Zahlungen werden untersagt.

Bonn | 07. Mai 2019 – Ein von der Bonner FORIS AG finanzierter Prozess wird den Anlegerschutz in Österreich massiv verbessern. Der Fall: Ein Privatinvestor hatte über die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien Anteile an geschlossenen Immobilienfonds des deutschen Anbieters Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC Capital), sogenannte „Holland-Fonds“, erworben. Als Vertriebsprovision (Agio) wurden dem Kunden von der Bank 3 Prozent der Anlagesumme in Rechnung gestellt. „Im Rahmen des Verkaufsgesprächs wurde dies als besonderes Entgegenkommen dargestellt, da eigentlich 5 Prozent üblich wären“, sagt Sebastian Schumacher, der den Fall anwaltlich betreut hat. Was der Kunde nicht ahnte: Die Bank erhielt von dem Fondsemittenten weitere 3 Prozent des investierten Kapitals. Diese Praxis versteckter Kick-Back-Zahlungen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) mit seinem Urteil nun für rechtswidrig erklärt.

„In Deutschland hatte der Bundesgerichtshof solchen versteckten Provisionen bereits vor einigen Jahren einen Riegel vorgeschoben. In Österreich wurde dieses Modell – in diesem Fall mit einem deutschen Fondsanbieter – demgegenüber noch lange betrieben. Damit ist jetzt zum Glück Schluss“, sagt Volker Knoop, Vorstand der FORIS AG: „Entweder klärt die Bank den Kunden über ihr eigenes Umsatzinteresse ordentlich auf, oder sie macht sich schadensersatzpflichtig“, so Knoop weiter.

Im konkreten Fall ging es immerhin um eine Anlagesumme von 350.000 Euro, was der Bank eine Gesamtprovision in Höhe von 21.000 Euro einbrachte. 10.500 Euro ganz offen als ausgewiesenes Agio, weitere 10.500 Euro hinter dem Rücken des Kunden als Kick-Back-Zahlung vom Emissionshaus, in diesem Fall MPC Capital. Die Richter des Österreichischen OGH entschieden nun, dass das Geschäft vollständig rückabgewickelt werden muss. „Unser Mandant erhält die volle Summe plus Verzinsung zurück“, sagt Schumacher.

Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien hatte zwischen 2003 und 2007 mehrere dieser Holland-Fonds exklusiv vertrieben. Als 2013 die Immobilienpreise in den Niederlanden dramatisch ins Rutschen kamen, gerieten etliche dieser Fonds in Schieflage. „Betroffene Anleger wurden also nicht nur versteckt zur Kasse gebeten. Sie wurden auch noch schlecht beraten“, sagt Knoop. Vielen Anlegern sei zudem nicht klar gewesen, dass es sich bei dieser Anlageform um eine Gesellschaftsbeteiligung mit einem höheren Risiko handelte, ergänzt Schumacher.

Für FORIS ist dies nicht der erste in Österreich finanzierte Prozess, der weitreichende Rechtsfolgen hat. So wurde im Zusammenhang mit einer durch FORIS finanzierten Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), einer Verbraucher- und Anlegerschutzorganisation, der „Sammelklage österreichischer Prägung“ der Weg geebnet. „Hier ist Österreich deutlich weiter als Deutschland“, sagt Knoop. Im Gegensatz zu den deutschen Ansätze wie Musterfeststellungklage oder Kapitalanlegermusterverfahren werde bei der alpenländischen Klagevariante nicht nur ein Sachverhalt festgestellt, etwa die Verletzung einer Ad-hoc-Mitteilungspflicht, sondern tatsächlich Schadenersatz für die Betroffenen erstritten. „In Deutschland müssen die Musterfeststellungskläger ihre Ansprüche nach Abschluss des Musterverfahrens individuell einklagen oder sie leiden unter der langen Prozessdauer in Kapitalanlegermusterverfahren“, bemängelt Knoop.

 

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Über die FORIS AG

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1998, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Milliarden Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.

Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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