Sammelklagen des VKI gegen den AWD Österreich werden fortgesetzt

Sammelklagen des VKI gegen den AWD Österreich werden fortgesetzt

Oberste Gerichtshof in Wien bejaht Klagslegitimation.

Bonn, Wien | 21. März 2013 – In Wien wurde nun durch den Obersten Gerichtshof (OGH) die Klagelegitimation des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) bestätigt. Durch diesen positiven Entscheid ist nun der Weg frei, die Sammelklagen gegen den AWD Österreich fortzusetzen. Insgesamt handelt es sich um fünf Sammelklagen. Finanziert werden die Klagen vom Prozessfinanzierer FORIS AG.

Der VKI führt, im Auftrag des BMASK und finanziert durch die FORIS Prozessfinanzierung, gegen den AWD in Österreich insgesamt fünf Sammelklagen österreichischer Prägung. Es werden darin 2.500 Geschädigte vertreten; das Streitwertvolumen beträgt rund 40 Mio. EURO. Der Vorwurf gegen den AWD Österreich lautet auf „systematische Fehlberatung“ bei der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast.

Der AWD hatte die Aktivlegitimation bestritten. Nachdem bereits im Februar 2012 das Handelsgericht in Wien dieser Argumentation nicht gefolgt war, hat nunmehr auch der OGH diese Ansicht verworfen und in seinem Urteil vom 19. März 2013 die Klagelegitimation des VKI abschließend bestätigt.

Mit der gerichtlichen Klärung dieser Vorfrage können nun die Sammelklagen fortgesetzt werden. „Wir werden nunmehr in allen fünf Sammelklagen Anträge auf Fortsetzung der Verfahren stellen und hoffen, dass noch vor dem Sommer 2013 die ersten Geschädigten von den Gerichten vernommen werden“, so Dr. Peter Kolba vom VKI Österreich zum Urteil und den weiteren Schritten zur Fortführung der Prozesse.

 

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