Stimmrechtsmitteilung von Herrn Dr. Hans Dieter Wetekam vom 26.06.2008

Stimmrechtsmitteilung von Herrn Dr. Hans Dieter Wetekam vom 26.06.2008

26.06.2008

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)

Herr Dr. Hans Dieter Wetekam, Deutschland, hat uns mit einer dritten Korrekturmitteilung nach § 21 Absatz 1, § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG folgendes mitgeteilt: sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft habe am 3. Juni 2008 die Schwelle von 3 % und 5 % überschritten und zu diesem Tag 5,50 % (322.142 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte betragen. Hiervon seien ihm 4,47 % (262.142 Stimmrechte) vollumfänglich über Frau Iris Wetekam gem. § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Frau Wiltrud Wetekam, Deutschland, hat uns mit einer dritten Korrekturmitteilung nach § 21, Absatz 1, § 22 Abs. 1 Nr. 6, Absatz 2 Satz 1 WpHG folgendes mitgeteilt: ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft habe am 3. Juni 2008 die Schwelle von 5 % überschritten und zu diesem Tag 5,5 % (322.142 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte betragen. Hiervon seien ihr 1,02 % (60.000 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG vollumfänglich über Herrn Dr. Hans Dieter Wetekam, Deutschland, zuzurechnen. Des Weiteren seien ihr 4,47 % (262.142 Stimmrechte) über Frau Iris Wetekam, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

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Conny Leuschner

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