Stimmrechtsmitteilung von Herrn Dr. Hans Dieter Wetekam vom 08.03.2007

Stimmrechtsmitteilung von Herrn Dr. Hans Dieter Wetekam vom 08.03.2007

08.03.2007

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)

Herr Dr. Hans-Dieter Wetekam, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. März 2007 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,03 % (295.000 Aktien) der insgesamt 5.860.000 Aktien beträgt.

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Conny Leuschner

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