Ein Steuerberater, der seine Zulassung abgegeben hat, berät einige langjährige Mandanten trotzdem weiter. Für die Rechnungsstellung nutzt er eine Anwältin als „Strohfrau“. Nachdem eine fehlerhafte Beratung zu einem Millionenschaden führte, verlangten die Geschädigten in einem von der FORIS AG finanzierten Prozess Schadenersatz von der Anwältin. Die muss nun im Rahmen eines Vergleichs über eine Million Euro zahlen.
Bonn | 29. Juli 2025 – Manchmal kann es teuer werden, sich als „Strohfrau“ zur Verfügung zu stellen. Das musste jetzt eine Anwältin in einem von der FORIS AG finanzierten Fall erfahren, bei dem es um eine Schadenersatzforderung wegen fehlerhafter Steuerberatung ging. Im Rahmen eines Vergleichs einigte sie sich mit den Klägern auf eine Zahlung in Höhe von über eine Million Euro.
„Der Vergleich kam auf Wunsch der Kläger zustande, da sie ein langes, komplexes Verfahren vermeiden wollten“, sagt Dr. Anke Warlich, Bereichsleiterin Prozessfinanzierung bei FORIS. „Wir sind zufrieden mit dem erzielten Ergebnis. Damit fließt bereits nach eineinhalb Jahren Verfahrensdauer, noch innerhalb der ersten Instanz, Geld an unsere Mandanten. Das ist im Gegensatz zu anderen Verfahren dieser Art relativ zügig“, ergänzt Rechtsanwältin Dr. Lene Kohl von der Kanzlei Osborne Clarke, die die beiden Kläger vor Gericht vertreten hat.
Steuerberater ohne Zulassung nutzte Anwältin als „Strohfrau“
Was war passiert: Ein Steuerberater verursachte durch eine fehlerhafte Beratung einen Schaden von rund 1,3 Millionen Euro. Dafür sollte er haftbar sein, wenn er die Verschuldensvermutung nicht widerlegen kann. Doch wie sieht es aus, wenn besagter Steuerberater seine Zulassung bereits zurückgegeben hatte und damit auch über keine Berufshaftpflichtversicherung mehr abgesichert war? Um seine Tätigkeit für die beiden Kläger trotzdem fortsetzen zu können, ließ er seine Rechnungen von einer zwischengeschalteten Anwältin stellen.
Rechnungsstellerin ist als Vertragspartnerin haftbar
Für die Geschädigten war die Sache klar. Sie wandten sich mit ihrer Forderung an besagte „Strohfrau“. Diese wies die Forderung mit dem Hinweis zurück, sie habe lediglich Rechnungen gestellt, aber ansonsten nichts mit den Vorgängen zu tun. „Diese Rechtsauffassung wäre vor Gericht kaum erfolgsversprechend gewesen“, ist Rechtsanwältin Dr. Kohl überzeugt. Schließlich habe es aufgrund der gestellten Rechnungen ein Vertragsverhältnis gegeben.
„Die Entscheidung, sich zu vergleichen, haben die Kläger aus zwei Gründen getroffen: Zum einen waren sie an einer schnellen Lösung interessiert. Zum anderen entsprach die schlussendlich erzielte Vergleichssumme von 1,02 Millionen Euro ihren Erwartungen, da die exakte Schadenshöhe nicht einfach zu bestimmen und zu beweisen war“, sagt Dr. Warlich.
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Über die FORIS AG
Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1998, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Milliarden Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.
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