Verlangen zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Verlangen zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Bonn | 30. September 2013 – Die Aktionäre inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, und Herr Bernd Hartmann haben gemeinsam mit Schreiben vom 28. September 2013, welches der FORIS AG am Sonntagabend, den 29. September 2013 übermittelt wurde, die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der FORIS AG gemäß § 122 Absatz 1 AktG verlangt. Das Verlangen ist darauf gerichtet, in dieser außerordentlichen Hauptversammlung verschiedene Satzungsänderungen zur Abstimmung zu stellen. Hintergrund des Verlangens zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung ist nach der in dem Schreiben genannten Begründung die Entscheidung der Deutsche Balaton AG zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots nach § 10 WpÜG, welche am 26. September 2013 auf der Internetseite der Deutsche Balaton AG veröffentlicht wurde.

Der Vorstand der FORIS AG wird das Einberufungsverlangen prüfen und unverzüglich alle notwendigen Schritte einleiten.

Bonn, 30. September 2013

FORIS AG

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