Vorerst keine EU-Regulierung der Prozessfinanzierung – FORIS begrüßt Fokus auf Zugang zum Recht

Vorerst keine EU-Regulierung der Prozessfinanzierung – FORIS begrüßt Fokus auf Zugang zum Recht

Verzicht auf neue EU-Vorgaben beendet Verunsicherung im Markt  –  FORIS sieht Bestätigung für etabliertes Geschäftsmodell

 

Bonn | 3. Dezember 2025 – Die Europäische Kommission plant derzeit keine weitergehende Regulierung der Drittfinanzierung von Rechtsstreitigkeiten (Third-Party Litigation Funding, TPLF). Das stellte Justizkommissar Michael McGrath zum Abschluss des Forums „Justice for Growth“ in Brüssel klar. Laut McGrath will die Kommission zunächst die Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie (Representative Actions Directive – RAD) in den Mitgliedstaaten beobachten. Damit sind Erwartungen, wonach auf EU-Ebene kurzfristig ein eigenes Regelwerk für Prozessfinanzierer folgen könnte, ersteinmal vom Tisch.

 

FORIS: Zugang zum Recht darf nicht durch Überregulierung gefährdet werden

„Aus unserer Sicht ist es ein richtiges Signal, dass die EU-Kommission auf zusätzliche Regulierungen verzichtet und die tatsächliche Marktpraxis genauer beobachtet“, sagt Frederick Iwans, Vorstand der FORIS AG. „Prozessfinanzierung hat sich in vielen Mitgliedstaaten als Instrument etabliert, mit dem Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen finanziell überhaupt erst in die Lage versetzt werden, ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen zu können. Dieses Instrument sollte nicht vorschnell durch überzogene Vorgaben eingeschränkt werden.“

Iwans betont weiter, dass transparente Strukturen und ein sorgfältiges Risikomanagement unerlässlich sind: „Seriöse Prozessfinanzierung setzt eine klare vertragliche Ausgestaltung, konfliktfreie Strukturen und ausreichende Kapitalausstattung voraus. Hier sehen wir in erster Linie die Anbieter in der Verantwortung – flankiert durch die bereits bestehenden Rechtsrahmen  in den Mitgliedstaaten.“

 

Mapping-Studie bestätigt heterogene aber funktionierende Praxis

Die Entscheidung der Kommission steht im Zusammenhang mit einer im Frühjahr 2025 veröffentlichten, umfassenden Mapping-Studie zur Prozessfinanzierung in der EU, die im Auftrag der EU-Generaldirektion „Justiz und Verbraucher“ erstellt wurde. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es in den Mitgliedstaaten zwar unterschiedliche Regelungen gibt, aber bislang kaum belegte Fälle von systemischem Fehlverhalten. Zugleich weist sie darauf hin, dass zu strenge Regulierungsmodelle den Zugang zum Recht stark beeinträchtigen könnten.

„Die nun vorliegende Datengrundlage bestätigt, dass der Markt in vielen Ländern bereits über allgemeine Rechtsvorschriften gesteuert wird und es keinen akuten Anlass für eine weitergehende Regulierung gibt.“, sagt Iwans. Da sei es nur folgerichtig, wenn die Kommission zunächst beobachte, wie Kollektivklagen und Verbandsklagen sich in der Praxis entwickeln, bevor ein neues EU-weites Spezialregime für Prozessfinanzierer geschaffen werde, so der FORIS-Vorstand weiter.

„Wir begrüßen, dass die Kommission den Dialog mit der Praxis gesucht hat und die Erkentnisse in den  Entscheidungsfindungsprozess eingeflossen sind“, fasst Iwans zusammen. „Für FORIS und die vielen mit uns arbeitenden Anwaltskanzleien bedeutet dies ein Stück mehr Planungssicherheit. Gleichzeitig bleibt für uns klar: Nur wenn Prozessfinanzierung verantwortungsvoll betrieben wird, kann sie einen Beitrag zu einem wirksamen Zugang zum Recht leisten.“

 

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Über die FORIS AG

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1998, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Milliarden Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.

Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen.

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