Basiszinsrechner 2025

Der FORIS Basiszinsrechner hilft Ihnen dabei, Zinsen auf Basis des gesetzlichen Verzugszinses präzise zu berechnen. Mit wenigen Eingaben erhalten Sie schnell eine verlässliche Übersicht über die fälligen Zinsbeträge – ideal für die effektive Forderungsberechnung.

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Basiszinsrechner

Verzugszinsen berechnen mit dem FORIS Basiszinsrechner

Basiszinsen berechnen – tagesaktuell und schnell. Ermitteln Sie hier die Zinsansprüche auf Ihre Forderungen mit unserem Basiszinsrechner. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Verbraucher- oder Handelsgeschäft als Grundlage der Rechenart.

Wert erforderlich
Datum inkorrekt
Datum inkorrekt

Berücksichtigt werden jeweils der erste und der letzte angegebene Tag. Berechnungsgrundlage: 365 Tage pro Jahr (366 Tage pro Schaltjahr)

Der eingegebene Wert ist nicht korrekt
Der eingegebene Wert ist nicht korrekt

Wie funktioniert der Basiszinsrechner?

Der FORIS Basiszinsrechner erleichtert die präzise Berechnung von Zinsansprüchen. Er ermöglicht nicht nur die Bestimmung der Verzugszinsen auf Basis eines konstanten Zinssatzes, sondern erlaubt auch die Angabe eines alternativen, dynamischen oder statischen Zinssatzes.

Wie gestaltet sich der Verzugszinssatz?

Verzugszinsen setzen sich aus dem aktuellen Basiszinssatz und einem Zuschlag zusammen. Der Basiszinssatz wird in der Regel halbjährlich zum 1.1. und 1.7. von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Die Höhe des Zuschlags richtet sich danach, ob der Schuldner eine Privatperson oder ein Geschäftsmann ist. Der aktuelle Basiszinssatz kann bei der Deutschen Bundesbank eingesehen werden.

Verzugszinssatz bei Verbrauchergeschäften

Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern liegt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Verzugszinssatz bei Handelsgeschäften

Hierunter fallen alle Geschäfte, die Unternehmer oder Kaufleute untereinander für ihren Geschäftsbetrieb abschließen. Ausschlaggebend für die Höhe des Verzugszinses ist, wann das Handelsgeschäft abgeschlossen wurde.

  1. Wurde ein Handelsgeschäft bis zum 28.07.2014 abgeschlossen, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  2. Wurde ein Handelsgeschäft nach dem 28.07.2014 abgeschlossen, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Dauerschuldverhältnisse

Dauerschuldverhältnisse sind z.B. Verträge mit wiederkehrenden, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Einzelleistungen (z.B. Serviceverträge, Mietverträge, Dienstverträge etc.).

Auch hier ist maßgeblich, wann das Handelsgeschäft abgeschlossen wurde. Für Vertragsabschlüsse bis zum 28.07.2014 hat der Gesetzgeber hinsichtlich des Zeitpunkts der Leistungserbringung eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.

    1. Bei Abschluss des Dauerschuldverhältnisses bis zum 28.07.2014:
      1. Wird die jeweilige Leistung bis zum 30.06.2016 erbracht, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
      2. Wird die jeweilige Leistung nach dem 30.06.2016 erbracht, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

  1. Bei Abschluss des Dauerschuldverhältnisses ab dem 28.07.2014: Es gilt der Verzugszinssatz von 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz unabhängig davon, wann die jeweilige Leistung erbracht wird.

Wie werden Verzugszinsen berechnet?

Zur manuellen Zinsberechnung von Verzugszinsen kann die folgende Formel verwendet werden:

Rechnungsbetrag in € x (Basiszinssatz + X %) x (Verzugstage / 365*) = Verzugszinsen

*Im Falle von Schaltjahren beträgt die Berechnungsgrundlage 366 Tage, während bei kaufmännischen Berechnungen 360 Tage verwendet werden.

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Conny Leuschner

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