25.06.2015

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Herr Alexander Rollmann, Deutschland, hat uns am 25. Juni 2015 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 24. Juni 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 3,17 % (156.666 Stimmrechte) betragen hat.

Kontakt ‐ Wir sind für Sie da
Ihr Ansprechpartner
Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
Kontakt ‐ Wir sind für Sie da
Ihr Ansprechpartner
Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin