06.11.2013

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat uns am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 2. November 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,75 % (315.714 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,33 % (292.500 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der FORIS AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: - inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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