03.11.2008

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Herr Dr. Christian Rollmann, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er aufgrund des dinglichen Erwerbs vom 3.4.2007 von 1% der Aktien der FORIS AG (= 58.600 Stimmrechte) von der FORIS AG 5% der Stimmrechtsanteile an der FORIS AG (= 293.000 Stimmrechte) erreicht hat. Zugleich weist er darauf hin, dass diese Berechnung voraussetzt, dass ihm auch die Anteile seiner minderjährigen Kinder zuzurechnen sind, deren Stimmrechte er tatsächlich nicht nach freiem Ermessen ausüben konnte.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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