Der deutsche Prozessfinanzierer FORIS AG hat sich heute dazu entschlossen, geschädigten VW-Aktien-Besitzern das Kostenrisiko für die erforderlichen Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung, der späteren Anmeldung ihrer Forderungen zum Musterverfahren (KapMuG) vor dem Oberlandesgericht Braunschweig sowie der späteren Durchsetzung ihrer Ansprüche nach erfolgreichem Abschluss des KapMuG-Verfahrens zu finanzieren.

 

FORIS AG, der im deutschen Markt führende und unabhängige Prozessfinanzierer für Unternehmen und Verbraucher, hat diesen Entschluss gefasst, obwohl die BAFin noch keine Entscheidung über die Verletzung der Ad-hoc-Pflichten durch den Vorstand der VW AG veröffentlicht hat.

"Wir können den Geschädigten nicht länger zumuten, sich ohne unsere Unterstützung in den Streit mit der VW AG zu begeben." Erklärt Rechtsanwalt Theo Paeffgen, Vorstand der FORIS AG. "Wir haben mit sehr qualifizierten Rechtsanwälten lange an der Vorbereitung der notwendigen Verfahrensschritte und deren Abstimmung gearbeitet. Aus unserer Sicht ist nun die Zeit gekommen aktiv zu werden."

Die FORIS-Finanzierung kommt für VW-Aktien-Besitzer in Frage, die ihre VW-Aktien nach dem 23. Mai 2014 gekauft und mindestens 500 Stück im Depotbestand hatten.

Die FORIS AG mit Sitz in Bonn wurde 1996 gegründet und umfasst heute die Geschäftsfelder FORIS Prozessfinanzierung, Monetarisierung und Vorratsgesellschaften sowie Service und Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD. Mit der Erfindung der Prozessfinanzierung in Deutschland schließt das Unternehmen seit 1998 eine Lücke im Rechtssystem: Erstmals gab es einen Finanzdienstleister mit juristischem Hintergrund, der Kläger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche finanziell unterstützte.

 

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