Hauptversammlung 2026

FORIS AG
Wertpapier-Kennnummer: 577 580
ISIN: DE0005775803

FORIS Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung 2026 der FORIS AG fand am 29. Juni 2026 in den Räumlichkeiten der

FORIS AG
Kurt-Schumacher-Str. 18 – 20
53113 Bonn

statt.

Hinweis: Die ordentliche Hauptversammlung der FORIS AG am 11. Juni 2026 wurde abgesagt. Der neue Termin war der 29. Juni 2026. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Mitteilung.

Bericht des Vorstands

Die Präsentation zum Bericht des Vorstands finden Sie hier zum Download.

Beschlussfassungen und Ergebnisse

Die Beschlussfassungen und Ergebnisse der Hauptversammlung 2026 finden Sie hier zum Download.

Einladung zur Hauptversammlung 2026

Hier finden Sie die Einladung zur Hauptversammlung 2026 sowie die dazugehörigen Dokumente als PDF zum Download.

Einladung zur Hauptversammlung

Unterlage zu TOP 6 der Tagesordnung

Vergütungsbericht
Geschäftsjahr 2025

Download (PDF)

Unterlage zu TOP 7.1 der Tagesordnung

Unterlage zu TOP 7.2 der Tagesordnung

Unterlage zu TOP 7.3 der Tagesordnung

Tabelle EU-DVO

Entsprechenserklärung

März 2026

Download (PDF)

Informationen zum Datenschutz

Veröffentlichungen nach § 124a AktG

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Formular zur Stimmrechtsvertretung

Jahresabschluss Einzelabschluss

31.12.2025

Download (PDF)

Geschäftsbericht Konzernabschluss

31.12.2025

Download (PDF)

Gegenanträge gemäß § 126 AktG

Es wurden keine Gegenanträge von Aktionären zur Tagesordnung innerhalb der Frist des § 126 AktG an die Gesellschaft übersandt.

 

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB

Der Vorstand macht der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG für das Geschäftsjahr 2025

  • den festgestellten Jahresabschluss der FORIS AG,
  • den gebilligten Konzernabschluss für den FORIS Konzern,
  • den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für die FORIS AG und den FORIS Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie
  • den Bericht des Aufsichtsrats

zugänglich.

Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.foris.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2026/ zugänglich.

Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand Bericht erstattet bekommen. Der Bericht des Aufsichtsrats wird vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist daher nicht erforderlich.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der im Jahresabschluss zum 31.12.2025 ausgewiesene Bilanzgewinn der FORIS AG im Jahresabschluss beträgt EUR 180.494,99. Er beruht auf dem Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2024, reduziert um den Jahresfehlbetrag zum 31.12.2025.

Wie bereits im aktuellen Geschäftsbericht angekündigt, soll der Bilanzgewinn 2025, der ausschließlich aus dem Gewinnvortrag des Geschäftsjahres 2024 resultiert, weiter vorgetragen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher der Haupt­versammlung vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 180.494,99 EUR vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Ausschüttung an die Aktionäre oder eine Einstellung in andere Gewinnrücklagen erfolgt nicht.

Bilanzgewinn: = 180.494,99 EUR
Ausschüttung je dividendenberechtigter Stückaktie: = 0 EUR
Einstellung in andere Gewinnrücklagen: = 0 EUR
Gewinnvortrag: = 180.494,99 EUR

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die nexia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft, Richard-Wagner-Str. 9–11, 50674 Köln, zur Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.

Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden gemäß der EU-Abschlussprüferverordnung keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.

 

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts der FORIS AG zum Geschäftsjahr 2025

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG enthalten sind. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist mit dem Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite
der Gesellschaft unter https://www.foris.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2026/ zugänglich und auf diese Weise bekanntgemacht.

Gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den der Hauptversammlung vorgelegten und auf der Internetseite der Gesellschaft bekanntgemachten Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats der FORIS AG

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 11. Juni 2026 endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neuwahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats durch die diesjährige Hauptversammlung erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die ausschließlich von den Anteilseignern gewählt werden. Es gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen für die Aufsichtsratswahl und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

Der amtierende Aufsichtsrat legt der Hauptversammlung Wahlvorschläge für die Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder vor. Diese beruhen auf sorgfältigen Erwägungen des Gesamtgremiums, unter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen und Berücksichtigung der Besonderheiten und spezifischen Belange der Gesellschaft sowie der Größe des Aufsichtsgremiums. Hierbei wurden auch die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Zusammensetzung in Bezug auf Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung berücksichtigt. Aktuell steht aus Sicht des Aufsichtsrats hier u. a. die Kontinuität und Erfahrung des Gesamtgremiums im Fokus. Um jedoch eine hinreichende Flexibilität für künftige Neuausrichtungen in der Aufsichtsratsarbeit zu gewährleisten, soll die Bestelldauer dahingehend beschränkt sein, dass die Aufsichtsratsmitglieder bis zu der Hauptversammlung gewählt werden, die über die Entlastung für das dritte volle Geschäftsjahr nach der Bestellung befindet, wobei das laufende Geschäftsjahr nicht mitgezählt wird. Damit liegt die Bestelldauer aller Aufsichtsratsmitglieder gleichermaßen erkennbar unter der gesetzlichen Höchstfrist.

Nach dem Vorschlag des Aufsichtsrats sollen von den aktuellen Mitgliedern des Aufsichtsrats Herr Dr. Christian Rollmann und Herr Peter A. Börsch wiedergewählt werden. Herr Olaf Wilcke tritt nicht zur Wiederwahl an. Stattdessen schlägt der Aufsichtsrat Frau Dr. Franziska Katrin Kramer als weiteres Aufsichtsratsmitglied zur Wahl vor. Der Aufsichtsrat sieht bei der Wahl eine einheitliche Amtszeit aller drei Mitglieder bis zu der Hauptversammlung vor, die über die Entlastung für das dritte volle Geschäftsjahr entscheidet, wobei das aktuell laufende Geschäftsjahr nicht mitgezählt wird. Amtszeitende wäre damit das Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 befindet.

Es ist vorgesehen, dass Herr Dr. Christian Rollmann im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung für den Vorsitz im Aufsichtsrat vorgeschlagen wird.

Der Aufsichtsrat hat sich vorab bei sämtlichen Kandidaten versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand bewältigen können.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl wie folgt über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen:

 

TOP 7.1

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt in Einzelkanzlei, wohnhaft in Bonn, für die Zeit ab der Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, zu wählen.

Angaben über den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten

(Diese Angaben finden Sie in dem auf dieser Internetseite hinterlegten Dokument „Unterlage zu TOP 7.1 der Tagesordnung“.)

 

TOP 7.2

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Peter A. Börsch, Gründer / Inhaber / Geschäftsführer CMC Change Management Consulting, wohnhaft in Köln, für die Zeit ab der Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, zu wählen.

Angaben über den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten

(Diese Angaben finden Sie in dem auf dieser Internetseite hinterlegten Dokument „Unterlage zu TOP 7.2 der Tagesordnung“.)

 

TOP 7.3

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Dr. Franziska Katrin Kramer, Rechtsanwältin und Counsel bei Ashurst LLP, wohnhaft in Heppenheim, für die Zeit ab der Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, zu wählen.

Angaben über den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten

(Diese Angaben finden Sie in dem auf dieser Internetseite hinterlegten Dokument „Unterlage zu TOP 7.3 der Tagesordnung“.)

Teilnahme an der Hauptversammlung und Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wie folgt nachgewiesen haben:

Aktionäre müssen sich spätestens zum Montag, 22. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Eingang maßgeblich), unter der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle:

FORIS AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zum Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung – also am Sonntag, 07. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (sogenannter „Record Date“, nachfolgend „Nachweisstichtag“) – Aktionär der Gesellschaft waren. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, hierzu reicht in jedem Fall ein vom Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 Aktiengesetz ausgestellter Nachweis aus.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wir empfehlen unseren Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemäßen und fristgemäß eingehenden Nachweis bei der Gesellschaft sicherzustellen und einen möglichst frühzeitigen Versand der Anmeldebestätigung zu ermöglichen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgemäß erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang der Aktionärsrechte richten sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Erwerbe und Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung aus. Erwerbe von Aktien, die erst nach dem Nachweisstichtag erfolgen, berechtigen damit weder zur Teilnahme noch zur Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung. Für die Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre erhalten für die diesjährige Hauptversammlung von ihrer jeweiligen Depotbank eine oder mehrere Eintrittskarten sowie ein Formular für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nebst weiteren Erläuterungen.

 

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der fristgerechte Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes – wie oben unter „Teilnahme an der Hauptversammlung und Anmeldung“ erläutert – erforderlich. Ein Vollmachtsformular, das die Aktionäre für die Erteilung der Bevollmächtigung verwenden können, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann – aber nicht muss –, erhalten die Aktionäre zusammen mit den Eintrittskarten, die nach der Anmeldung übersandt werden.

Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 Aktiengesetz oder diesen Gleichgestellten, wird weder vom Gesetz Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall besondere Regelungen. Die für die Bevollmächtigung erforderliche Form ist daher bei dem jeweils zu bevollmächtigenden Intermediär zu erfragen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Intermediär erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 Aktiengesetz genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 Aktiengesetz die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Vorstehendes gilt sinngemäß für die Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (§ 135 Abs. 8 Aktiengesetz).

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären daneben die Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen sie zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig.

Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen hierfür ebenfalls zur Hauptversammlung angemeldet sein. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

FORIS AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum Freitag, 26. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung. Bitte beachten Sie hierbei, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters der fristgerechte Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich ist.

Des Weiteren können die Informationen zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters auch im Internet unter https://www.foris.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2026/ eingesehen werden.

Hinweis für Intermediäre:

Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte), die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z. B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

 

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 228.440 Aktien der FORIS AG) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die verlangenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Freitag, 29. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen (Eingang maßgeblich):

FORIS AG
Vorstand
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn

 

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär nach Maßgabe von §§ 126, 127 Aktiengesetz berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die – bei Einhaltung der weiteren Voraussetzungen – nach § 126 Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

FORIS AG
Vorstand
Kurt-Schumacher-Str. 18 – 20
53113 Bonn
vorstand@foris.com

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter https://www.foris.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2026/ unverzüglich zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Sonntag, 14. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat.

Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.

 

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der FORIS AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in dem Konzernabschluss der FORIS AG einbezogenen Unternehmen.

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital auf 4.568.782,00 EUR, eingeteilt in 4.568.782 Stückaktien. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 4.568.782.

 

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend angesprochenen Rechten der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung, auf die Übersendung von Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen sowie auf die Erteilung von Auskunft finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.foris.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2026/

 

Informationen zur Hauptversammlung

Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft https://www.foris.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2026/ zugänglich.

Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Die Informationen nach § 124a Aktiengesetz sind über die Internetseite der Gesellschaft https://www.foris.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2026/ zugänglich.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter der Internetadresse https://www.foris.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2026/ bekannt gegeben.

 

Zeitangaben

Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung“ sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

 

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

vorstand@foris.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

FORIS AG
Vorstand
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und wurde darüber hinaus am selben Tag solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

Bonn, im Mai 2026

Der Vorstand

Hinweis: Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

Kontakt & Feedback

Ansprechpartnerin

Yvonne Riegel

Yvonne Riegel
Yvonne Riegel