Unternehmen können neben der Prozessfinanzierung auch von unserer Monetarisierung profitieren. Damit erweitert FORIS Ihren Handlungsspielraum um eine interessante Alternative.
Sie erhalten zusätzlich zu den Kosten des Rechtsstreits von FORIS einen Teil Ihrer Forderung. Sofort und ohne Risiko. So gewinnen Sie Freiräume für Investitionen.
Setzen Sie mit uns auf einen unabhängigen Partner an Ihrer Seite. Wir scheuen keine finanzstarken Gegner und übernehmen Ihren Fall mit unserer Expertise und Erfahrung. So sorgen wir dafür, dass Sie sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihren unternehmerischen Erfolg.
Eine rechtliche Auseinandersetzung kann lange dauern und über mehrere Instanzen gehen. Manche Prozessgegner machen sich das zunutze, insbesondere wenn es um einen hohen Streitwert geht. Sie rechnen damit, dass Sie sich schon vorab einschüchtern lassen. Und tatsächlich: Was nützt es Ihnen, wenn Sie nach Jahren Recht bekommen, den erstrittenen Geldbetrag aber schon früher gut gebrauchen können?
Wir unterstützen Ihr Management und Ihre Rechtsabteilung mit unserem juristischen Projektmanagement. Durch eine enge Begleitung der Verfahren stellen wir laufend zusätzlich unsere Zweitmeinung, Erfahrung und juristisches Know-how zur Verfügung.
Wenn sie Ihre Forderungen monetarisieren, ersparen Sie sich viele Sorgen, die mit langen und kostenintensiven Gerichtsverfahren üblicherweise verbunden sind. Keine Rückstellungen, weniger Ärger, keine Sorgen: Sie bekommen den Kopf wieder frei für Ihre unternehmerische Tätigkeit.
Gerne prüfen wir Ihren Fall. Der Weg zur Monetarisierung führt über die Prozesskostenfinanzierung, also in der Regel über einen Anwalt oder Ihre Rechtsabteilung, von denen wir die dem Streit zugrunde liegenden Unterlagen benötigen.
Ihre Rechtsabteilung oder ein externer Anwalt erstellen für Sie eine erste rechtliche Einschätzung zum Fall und kommen zum Ergebnis, dass stark überwiegende Erfolgsaussichten bestehen.
Gerne klären wir mit Ihnen am konkreten Fall, was als Nächstes zu tun ist. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns anrufen: +49 228 95750-50
> zum Team der Prozessfinanzierung/Monetarisierung
Sie können alternativ auch unser Kontaktformular nutzen:
Gemeinsam mit Ihnen klären wir sämtliche aus unserer Sicht relevanten Punkte. Dies können rechtliche oder wirtschaftliche Aspekte sein, ebenso wie strategische und praktische Fragen. In dieser Phase sehen wir uns alle relevanten Unterlagen durch, holen ggf. ergänzende Sachverständigengutachten ein und stimmen uns mit Ihnen ab.
Ist der Fall zur Finanzierung geeignet, gehört zu unserem Angebot immer die Übernahme der Prozesskosten. Parallel informieren wir Sie über die Möglichkeiten der Monetarisierung. Sie entscheiden, ob der Prozessfinanzierungsvertrag auch die Monetarisierung umfassen soll.
Nach Zustandekommen des Vertrages erhalten Sie im Falle der Monetarisierung als Erstes den vereinbarten Vorauserlös.
Je nach Fall folgen Klage, Schiedsklage, Mediation oder Vergleichsverhandlung. Zu diesem Zeitpunkt starten wir auch das Case Management und zahlen die ersten Verfahrenskosten.
Nichts, worüber Sie sich Gedanken machen sollten.