Bonn | 29. April 2021 – Im Frühjahr 2020 setzte die Bundesregierung als Reaktion auf die Corona- Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen die Insolvenzpflicht für Unternehmen aus. Diese Aussetzung wurde mehrfach verlängert und eingeschränkt. Aktuell gilt sie nur noch für Firmen, die auf Auszahlungen aus den Covid19-Hilfsprogrammen warten. Ende April ist aber auch für diese Gruppe Schluss, zumindest wenn es nicht doch in letzter Sekunde eine weitere Verlängerung der Sonderregelung gibt. „Wir gehen zwar nicht von einer regelrechten Insolvenzschwemme aus, aber wir erwarten doch ein deutlich erhöhtes Aufkommen“, sagt Frederick Iwans, Vorstand der FORIS AG, die als Prozessfinanzierer bei vielen Insolvenzfälle aktiv ist.
Gerade die Überschuldung könnte für etliche Unternehmen zum Problem werden, vermutet Iwans. „Wer hohe Kredite aufgenommen hat, um durch die Krise zu kommen, dem droht die bilanzielle Überschuldung, wenn das Geschäftsmodell nicht mittlerweile wieder angesprungen ist“, so Iwans weiter. Besonders unerfreulich dürfte die Situation für Geschäftsführungen werden, die gar nicht so recht mitbekommen haben, dass ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die Insolvenzaussetzung seit geraumer Zeit nicht mehr erfüllen. „Die Gefahr, ungewollt in die Insolvenzverschleppung zu stolpern, ist durchaus real“, warnt der FORIS-Vorstand.
Einige Insolvenzverwalter könnten sich vor diesem Hintergrund schon bald mit einer schwierigen Gemengelage konfrontiert sehen. „Da manche Geschäftsleitungen aufgrund der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht aktuell bereits mit der (späteren) Insolvenzmasse wirtschaften, dürfte nach der Anmeldung schlicht nichts mehr da sein“, sagt Iwans. Das wäre dann sozusagen eine „kalte Eigenverwaltung“. „In solchen Fällen fehlt es massiv an Liquidität – und das nicht nur zur Befriedigung von Ansprüchen gegen das Unternehmen, sondern auch zur rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen des Unternehmens selbst“, fasst der FORIS-Vorstand zusammen. Eine Lösung für Insolvenzverwalter könne hier die Prozessfinanzierung sein, da so in massearmen Verfahren durch Anfechtungsansprüche/- Klagen die Insolvenzmasse angereichert werden kann, so Iwans weiter.
Diese bislang vor allem Experten bekannte Finanzierungsmöglichkeit besteht darin, dass ein Prozessfinanzierer die Kosten und Risiken laufender und geplanter Rechtsstreitigkeiten gegen eine erfolgsabhängige Beteiligung an dem Prozesserlös übernimmt. Dadurch erhält das Unternehmen von dem Prozessfinanzierer alle bereits bezahlten Prozesskosten erstattet; die zukünftigen Kosten werden ebenfalls übernommen. Dies verbessert die Liquiditätslage unmittelbar. Darüber hinaus zahlen spezialisierte Prozessfinanzierer vorab einen Teilbetrag der Klageforderung an das Unternehmen aus (sogenannte Monetarisierung). Durch die Bündelung mehrerer Klageverfahren eines Unternehmens können so sogar einzelne Verfahren mit vergleichsweise hohem Prozessrisiko finanziert werden (sogenannte Portfolio-Finanzierung).
„Neben der Liquiditätsverbesserung können bei dem Unternehmen auch die Rückstellungen für Prozesskostenrisiken ergebniswirksam aufgelöst werden, da der Finanzierer bei Verlust der Klage sämtliche Kosten des Rechtsstreits allein trägt, wozu auch die Kostenerstattungsansprüche des Gegners zählen“, erklärt der FORIS-Vorstand. Dadurch kann eine bilanzielle Überschuldung des Unternehmens verringert oder vermieden werden, was ebenfalls bei der Sanierung hilft.
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Über die FORIS AG
Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von über 810 Millionen Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.
Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität.
Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen.
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