Im Jahr 1998 fiel der Startschuss. Die Bonner FORIS AG kam mit einer neuen Dienstleistung auf den Markt. Als erstes Unternehmen übernahm sie das finanzielle Risiko von Klägern in Zivilprozessen gegen Zahlung einer Erlösbeteiligung und startete damit ein echtes Erfolgsmodell.
Bonn | 07. September 2023 – Die gewerbliche Prozessfinanzierung feiert 25-jähriges Jubiläum. Im Jahr 1998 hob die Bonner FORIS AG sie aus der Taufe. Damit gab es erstmals einen Finanzdienstleister mit juristischem Hintergrund, der nach entsprechender Fallprüfung und positiver Bewertung der Erfolgsaussichten das finanzielle Risiko von Klägern bei der zivilgerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche übernahm.
Eine revolutionäre Idee, deren Erfolg allerdings nicht garantiert war. Insbesondere aus Teilen der Jurisprudenz kam anfangs Gegenwind. Da wurde eine „Prozessschwemme“ befürchtet und vor „verbotener Rechtsberatung“ sowie „unerlaubten Erfolgsprovisionen“ gewarnt. Nach einem Vierteljahrhundert lässt sich sagen: Nichts davon ist eingetreten. Weder wurden die Gerichte von einer Prozesslawine überrollt, noch wurden unsinnige Prozesse geführt.
Ganz im Gegenteil – da ein Prozessfinanzierer im eigenen Interesse die Erfolgsaussichten einer Klage sorgfältig prüft und die Finanzierung nur übernimmt, wenn ganz überwiegende Erfolgsaussichten bestehen, dürfte so manche unsinnige Klage sogar vermieden worden sein. Hier unterscheiden sich Prozessfinanzierer von Rechtschutzversicherungen, die bei entsprechenden Deckungsanfragen die Erfolgsaussichten von Rechtstreitigkeiten weit weniger intensiv prüfen. Auch behielten die von den Klägern für die Prozessführung ausgewählten Anwältinnen und Anwälte entgegen mancher Befürchtungen stets die Hoheit über die Verfahren.
Die Kunst liegt in der Auswahl der zu finanzierenden Fälle
Die Idee der FORIS AG setzte sich daher trotz aller Widrigkeiten durch. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell ist so einfach wie genial. Der Prozessfinanzierer übernimmt das komplette finanzielle Risiko eines Verfahrens und erhält im Erfolgsfall einen Anteil am erzielten Erlös. Damit trägt die Prozessfinanzierung zu einer Demokratisierung des Rechtssystems bei. Erfolgsentscheidend für den Finanzierer ist die Auswahl der Fälle, die in die Finanzierung genommen werden. Dabei spielen eine ganze Reihe von Aspekten eine Rolle. Dazu gehören die Erfolgsaussichten und die konkreten Risiken des Verfahrens, die Höhe des Streitwerts, die erwartete Verfahrensdauer, die Kostenkalkulation für das Verfahren einschließlich etwaiger Auslagen für Zeugen- und Sachverständige und nicht zuletzt die Bonität des Beklagten. Schließlich muss nach Jahren der Prozessdauer die Forderung inklusive Zinsen noch beizutreiben sein.
Die Erlösbeteiligung wird vom konkreten Fall abhängig individuell vereinbart. Neben reinen Prozentsätzen von üblicherweise 25 bis 35 Prozent sind auch Staffelungen sowie Multiplikatoren vom Invest keine Seltenheit. Die Streitwerte, ab denen die FORIS AG Fälle finanziert, reichen in der Regel von 100.000 bis zu mehreren Millionen Euro, je nach Rechtsgebiet und Fallkonstellation.
Prozessfinanzierung – Etabliert und umstritten
Mittlerweile ist die Prozessfinanzierung aus dem Rechtssystem nicht mehr wegzudenken. Allein die FORIS AG hat in den vergangene 25 Jahren fast 15.000 Fälle geprüft und Prozesse im Wert von insgesamt 1,3 Mrd. EUR finanziert. Ganz verschwunden sind die von der Praxis lange widerlegten Vorbehalte aus der Anfangszeit aber selbst nach 25 erfolgreichen Jahren nicht völlig. So findet sich die Furcht vor einer drohenden Prozessschwemme oder einer unzulässigen Einflussnahme durch den Finanzierer auf den Prozessverlauf etwa in einer vom EU-Parlament vorgeschlagenen Regulierung der Prozessfinanzierung („Entschließung des Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zur verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten“ vom 13. September 2022) wieder.
Die vergangenen Jahre haben allerdings eindrücklich bewiesen, dass die Prozessfinanzierung nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmen oft ein unverzichtbares finanzielles Tool ist, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Forderungen geht. Diese Lücke wird weder durch Rechtschutzversicherungen noch die staatliche Prozesskostenhilfe geschlossen, da auf diese nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zurückgegriffen werden kann. Vor diesem Hintergrund wirkt die auf EU-Ebene aktuell geführte Diskussion ein wenig wie ein schwaches Echo der Diskussion von vor 25 Jahren.
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Über die FORIS AG:
Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Mrd. finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität. Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com