Das Landgericht Köln schlug nach der Anhörung des medizinischen Sachverständigen einen Vergleich über 950.000 Euro vor. Ein zunächst festgesetzter überhöhter Streitwert in Höhe von 2,5 Millionen Euro zeigt in dem von der FORIS AG finanzierten Fall, wie groß das finanzielle Risiko sein kann, das mit solchen Verfahren verbunden ist.

Bonn | 12. Dezember 2023 – Mit einem Vergleich in Höhe von 950.000 Euro endete ein von der FORIS AG finanzierter Geburtsschadensfall. „Das Landgericht Köln unterbreitete einen Vergleichsvorschlag, der der Beweisaufnahme Rechnung trug und einem Obsiegen gleichkommt“, sagt Dr. Anke Warlich, Anwältin bei der FORIS AG. „Die betroffene Familie hat die aus unserer Sicht angemessene Vergleichssumme akzeptiert. Jetzt kann sie endlich mit diesem Rechtsstreit abschließen und sich ganz auf die Pflege ihres Kindes konzentrieren“, sagt Christine Melle von der Kanzlei Orlowski Rechtsanwälte, die die Kläger rechtlich vertritt.

Bei der Geburt des Kindes im Jahr 2017 traf das ärztliche Personal bei „suspektem CTG“ und nach erfolglosem sogenanntem Kristeller-Handgriff die Entscheidung zur Durchführung einer Vakuumentbindung mittels Saugglocke. In der Folge kam der Säugling mit einer Nabelschnurumschlingung um den Hals zur Welt und musste reanimiert werden. Er erlitt eine schwere Hirnschädigung, da sich bei der Vakuumentbindung die Nabelschnur zuzog und das Kind daher nicht mehr ausreichend Sauerstoff bekam.

Das Gutachten des Sachverständigen und dessen Vernehmung ergaben, dass ein Behandlungsfehler vorlag: Aufgrund der erkennbaren Warnzeichen hätten die durchgeführten Maßnahmen (Kristeller, Pressversuche und Saugglocke) nicht vorgenommen werden dürfen. Vielmehr wäre ein Kaiserschnitt notwendig gewesen. Der Geburtsschaden des Kindes hätte dann vermieden werden können.

„Der Verlauf des Falls macht deutlich, dass neben den großen psychischen Belastungen, die ein derart schlimmes Ereignis für die Betroffenen mit sich bringt, auch massive finanzielle Risiken auf Geschädigte zukommen können, wenn sie eine solche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderung ohne Prozessfinanzierung einklagen“, sagt Dr. Warlich. In diesem Fall hatte das Gericht den Streitwert zunächst auf 2,5 Millionen Euro festgesetzt. „Das lag deutlich über dem, was wir erwartet hatten“, ergänzt Rechtsanwältin Melle. Aufgrund drohender Verjährung wurden die sich daraus ergebenden Gerichtskosten in Höhe von rund 36.000 Euro von der FORIS AG schnell überwiesen. „Ohne Finanzierer hätten die Mandanten den Betrag aus eigener Tasche zahlen müssen“, so Dr. Warlich.

Im Vergleichsvorschlag setzte das Gericht den Streitwert letztlich zwar auf rund 1 Million Euro herab, doch mussten die Gerichtskosten zunächst auf Basis des höheren Streitwerts eingezahlt werden. „Wir wollten kurz vor dem Jahresende kein Verjährungsrisiko eingehen und haben die aus unserer Sicht zu hohen Gerichtskosten daher überwiesen“, sagt Dr. Warlich.

 

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Über die FORIS AG:

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Mrd. finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität. Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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