Die Auseinandersetzung um ein Münchner Hotel wird gütlich beigelegt. "In vielen konstruktiven Gesprächen gelang es, eine für alle Parteien zufrieden stellende Lösung zu erzielen. Auch wenn wir als Finanzierer in der Regel Klageverfahren finanzieren, sehen wir den zeitlichen und emotionalen Vorteil einer Einigung ohne gerichtliche Auseinandersetzung" kommentiert Dr. Anke Warlich von der FORIS AG den erzielten Vergleich.

Bonn | 19. Dezember 2023 – Selbst bei Auseinandersetzungen in komplizierten Erbfällen, muss es nicht immer zur Klage kommen. Vorausgesetzt, die beteiligten Parteien sind trotz allem an einer gütlichen Einigung interessiert. In einem von dem Prozessfinanzierer FORIS AG im Jahr 2021 in Finanzierung genommenen Fall ist es nun gelungen, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. „In der Hauptsache ging es bei der Auseinandersetzung um ein Münchener Hotel, das seit Jahrzehnten in Familienbesitz ist und zuletzt von drei Geschwistern als OHG geführt wurde, darunter auch der Erblasser“, sagt Dr. Anke Warlich von FORIS.

Im Rahmen des Vergleichs erhält der Lebenspartner und alleinige Erbe des 2018 kinderlos verstorbenen Erblassers eine Einmalzahlung in Höhe von 3,5 Millionen Euro sowie lebenslange monatliche Auszahlungen von der OHG, die auch der Erblasser lebzeitig bereits erhalten hatte. „Ich fühle mich sehr glücklich, Frau Dr. Warlich an meiner Seite gehabt zu haben. Sie ist engagiert, verständnisvoll und kreativ. Eine bessere, geduldigere und sympathischere Ansprechpartnerin kann man sich nicht wünschen“, so der Erbe.

Im Gesellschaftsvertrag der OHG von 1984 waren u.a. zwei Dinge festgeschrieben: 1. Nur Kinder von Gesellschaftern dürfen Gesellschafter werden. 2. Der Buchwert des Grundbesitzes wurde mit einer Million Euro angegeben. Dem Alleinerbe hätten laut einer von den übrigen Gesellschaftern auf dieser Basis erstellten Auseinandersetzungsbilanz also rund 350.000 Euro als Abfindung für den Gesellschaftsanteil zugestanden. Der Erbe, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eckart Putzier aus Berlin, vertrat die Auffassung, dass der Wert des Hotels deutlich höher liege und ihm eine nach dem Verkehrswert zu errechnende Abfindung zustünde. Gespräche innerhalb der Familie hatten zu keiner Einigung geführt. Lediglich die bisherigen monatlichen Auszahlungen an den früheren Mitgesellschafter wurden zugunsten des Erben fortgesetzt.

Der Erbe wandte sich daher im Sommer 2021 an FORIS, mit deren Hilfe zunächst ein Gutachten eingeholt wurde, um den Wert der Immobilie zu bestimmen. „Über ein Jahr wurden immer wieder Gespräche geführt, an denen alle Parteien, Anwälte und FORIS beteiligt waren, um auszuloten, wie eine angemessene Abfindung aussehen könne, ohne dass die verbleibenden Gesellschafter den Hotelbetrieb aufgeben und Teile der Immobilie veräußern müssen“, erläutert Dr. Warlich. Schließlich haben sich die Parteien auf den Vergleich geeinigt, mit dem der Erbe letztlich das 10-fache des zunächst angebotenen Betrages erhielt. „Die Begleitung der außergerichtlichen Verhandlungen durch Frau Dr. Warlich war geradezu perfekt. Ich empfehle die FORIS AG als Prozessfinanzierer bei jeder Gelegenheit“, sagt Dr. Putzier.

„Wir haben auf Wunsch unseres Kunden, dem der Familienfrieden am Herzen lag, trotz der langen Dauer weiterhin auf eine außergerichtliche Einigung gesetzt. In vielen konstruktiven Gesprächen gelang es zuletzt, eine für alle Parteien angemessene und zufriedenstellende Lösung zu erzielen. Auch wenn wir als Finanzierer typischerweise Klageverfahren finanzieren, so sehen wir doch den zeitlichen und emotionalen Vorteil einer Einigung ohne gerichtliche Auseinandersetzung“, kommentiert Dr. Warlich den Vergleich. „Eine klageweise Geltendmachung hätte ein erhebliches Risiko an Kosten und Zeit bedeutet, so dass der außergerichtliche Vergleich für alle Beteiligten die bessere Lösung ist“, so Dr. Warlich weiter.

 

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Über die FORIS AG:

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Mrd. finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität. Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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