Bonn | 16. Juli 2020 –Wenn ein Ranking zum Thema Unternehmensgründung erstellt wird, liegt Berlin fast mit Sicherheit auf dem ersten Platz. Die deutsche Hauptstadt ist für Gründerinnen und Gründer offenbar „the place to be“, Das hat auch der kürzlich von der KfW-Bank vorgelegte Gründungsmonitor 2019, der alle Neben- und Vollerwerbsgründungen in Deutschland erfasst, einmal mehr bestätigt.

Richtet man den Blick allerdings auf Kapitalgesellschaften und hier insbesondere auf sogenannte Vorratsgesellschaften, also bereits im Vorfeld gegründete GmbHs, UGs (Unternehmergesellschaft), SEs (Europäische Aktiengesellschaft) oder auch AGs (Aktiengesellschaften), die vom Gründer ohne jeden Zeitverlust sofort genutzt werden können, musste Berlin seinen fast schon traditionellen Spitzenplatz an Bonn abgeben. Das zeigen aktuelle Zahlen der FORIS AG. Insgesamt 483 Vorratsgesellschaften hat FORIS, ein Branchenführer beim Gründen von Vorratsgesellschaften, 2019 an den Markt gebracht. 96 davon in Berlin und 97 in Bonn, „Das Rennen war also äußerst knapp“, kommentiert FORIS-Vorstand Hanns-Ferdinand Müller die Zahlen.

Bonn, das 2018 mit insgesamt 33 Gründungen noch abgeschlagen auf Platz 5 des FORIS-Rankings gelegen hatte, hat insbesondere bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, UG) einen gewaltigen Sprung gemacht. „Bei den GmbHs ging es von 33 auf 65 hoch, bei den UGs, der sogenannten ‚kleinen GmbH‘, sogar von Null auf 32“, so Müller. Berlin wiederum musste vor allem bei den UGs einen deutlichen Rückgang von 39 auf 21 hinnehmen. Auf den Rängen drei, vier und fünf des Gesamtrankings folgen Düsseldorf (78 Gründungen) vor Frankfurt (70) und München (39).

Insgesamt ist die Zahl der von FORIS an den Markt gebrachten Vorratsgesellschaften im Jahr 2019 verglichen mit 2018 um rund 2,6 Prozent (12 Gesellschaften) gestiegen. „Mit Blick auf die Corona-Krise ist davon auszugehen, dass die Gesamtzahl der Gründungen in Deutschland zurückgehen wird. Inwieweit auch Vorratsgesellschaften von dieser Entwicklung betroffen sein werden, ist aktuell nur schwer prognostizierbar“, so Müller.

Da viele Gründer gerne sofort loslegen wollen, ohne erst noch die zeitaufwändigen formalen Stationen einer GmbH- oder UG-Gründung durchlaufen zu müssen, greifen auch Neugründer häufig zum Erwerb einer bereits fix und fertig gegründeten Vorratsgesellschaft. „Da sind alle juristischen Gründungsformalien bereits erledigt. Die Gründerin oder der Gründer muss dann nur noch zur Beurkundung zum Notar“, erklärt Müller.

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Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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