Bonn | 21. Mai 2021 – Die Verlegung von Erd- oder Unterwasserhochspannungskabeln ist eine teure Angelegenheit. Das wissen die Betreiber von Windkraftanlagen ebenso wie Industrieunternehmen, städtische Energieversorger oder Häfen und Flughäfen. Umso ärgerlicher, wenn die Preise dafür durch Kartellabsprachen künstlich nach oben getrieben werden. Genau das war in den Jahren von 1999 bis 2009 jedoch höchstwahrscheinlich die Folge der Marktaufteilungen. Die beteiligten Kartellanten wurden deshalb von der Europäischen Kommission mit einer Geldbuße in Höhe von insgesamt 302 Millionen Euro belegt. „Die Entscheidung ist mittlerweile vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitgehend bestätigt, die eingelegten Rechtsmittelverfahren sind abgeschlossen. Damit ist die Kommissionsentscheidung für die Zivilgerichte bindend“, sagt Edgar Stieglitz von dem Prozessfinanzierer FORIS AG. Für von dem Kartell betroffene Firmen bedeute das Gewissheit über die Absprachen, so Stieglitz weiter.

Den vom Kartell geschädigten Unternehmen, und das dürften fast alle sein, die in der Zeit zwischen 1999 und 2009 solche Kabel bezogen haben, bringen diese Entscheidungen allerdings zunächst herzlich wenig. Um Schadensersatz zu bekommen, muss dieser, wenn sich die Kartellbeteiligten nicht verhandlungsbereit zeigen, aktiv eingeklagt werden. „Es existiert kein Automatismus. Die Erfolgschancen solcher Klagen stehen aufgrund der allgemeinen Rechtsprechungsentwicklung zur privaten Kartellrechtsdurchsetzung aber ausgesprochen gut“, sagt Rechtsanwalt Holger Hoch, Partner Counsel der u.a. auf die Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held. „Nicht einmal ein finanzielles Risiko müssen Betroffene, zu denen auch Insolvenzverwalter etwa von Windparkanlagen gehören, dabei eingehen“, ergänzt Stieglitz, da die FORIS AG als Prozessfinanzierer die Kosten in vielen Fällen komplett übernehme.

 

Fünfstufenplan für potentiell betroffene Firmen:

1. Prüfung, ob in der Zeit zwischen 1999 und 2009 Hochspannungskabel von einem der Kartellanten erworben wurden

2. Einbindung des Prozessfinanzierers

3. Schätzung der individuellen Schadenshöhe

4. Abfrage der Verhandlungsbereitschaft der Hersteller und ggf. Verhandlungen

5. Klageeinreichung

Weitere Informationen finden Sie unter: https://cartelx.eu/cartel/power-cable-cartel

 

Pressekontakt:

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Über die FORIS AG

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von über 810 Millionen Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.

Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität.

Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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