Bonn | 9. November 2020 – Für viele Gastronomen und Hotelbetriebe in Deutschland ist die Corona-Pandemie eine massive Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Per Verordnung verfügte Betriebsschließungen brachten den Umsatz vielerorts auf Null bei weiter laufenden Fixkosten. „Anfangs waren etliche Betroffene noch entspannt, da sie sich über sogenannte Betriebsschließungsversicherungen abgesichert wähnten“, sagt Anke Warlich, Rechtsanwältin bei dem Prozesskostenfinanzierer FORIS AG. Versicherungen dieser Art treten in der Regel ein, wenn eine Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ein Unternehmen – meist geht es dabei um Firmen, die Lebensmittel verarbeiten – schließt. „Das böse Erwachen für die Betroffenen kam, als die ersten Versicherer eine Regulierung – aus unserer Sicht zu Unrecht – ablehnten“, sagt Warlich. FORIS finanziere deshalb Fälle, in denen Gastronomen und Hoteliers sich gegen diese Weigerung seitens der Versicherer rechtlich zur Wehr setzen.

Die Argumentationslinie der Versicherungen zielt dabei vor allem auf zwei Punkte ab:

1. Die Policen würden nur Fälle abdecken, bei denen ein Unternehmen geschlossen wird, weil es dort zu einem Infektionsfall gekommen ist. Allgemeine Schließungen aufgrund eines abstrakten Infektionsrisikos für die Gesellschaft insgesamt seien nicht versichert.

2.: Der SARS-CoV-2-Virus sei nicht Teil einer in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Liste mit meldepflichtigen Krankheitserregern.

Für betroffene Unternehmen ist das aber kein Grund aufzugeben, ist Warlich überzeugt: „Aktuelle, für die Kläger positive Gerichtsurteile zeigen, dass die Richter den ersten Punkt äußerst kritisch sehen. Und was die Liste angeht, steckt der Teufel in solchen Fällen in den Versicherungsbedingungen. Hier lohnt auf jeden Fall eine rechtliche Prüfung“, so Warlich. Oft zu finden seien „offene“ Versicherungsbedingungen, die nur vermeintlich eine abschließende Liste mit Krankheitserregern enthalten. Viele dieser Versicherungsbedingungen verweisen aber zusätzlich auf das Infektionsschutzgesetz. „Dort gibt es zwar eine solche Liste mit meldepflichtigen Krankheitserregern, aber eben auch die Regelung, dass nicht aufgeführte Krankheiten zu melden sind, so sie denn bedrohlich und übertragbar sind. Ich denke, für Corona lässt sich das eindeutig bejahen“, fasst Warlich zusammen.

Nicht vergessen werden dürfe zudem der Staat als möglicher Anspruchsgegner, sagt die FORIS-Anwältin. „Erst die staatlichen Verordnungen haben zu den flächendeckenden Schließungen geführt. Hier wird ebenfalls zu klären sein, inwieweit sich daraus Ansprüche auf eine Entschädigung ergeben“, so Warlich.

 

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Über die FORIS AG

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von über 810 Millionen Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität. Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen. Innerhalb der FORIS-Unternehmensgruppe steht mit der GO AHEAD ein leistungsstarker Partner für die Gründung und Betreuung ausländischer Gesellschaften zur Verfügung. Die GO AHEAD ist Marktführer bei Gründung und Verkauf von Limited-Gesellschaften. 2018 wurde das Angebot um die GO-AHEAD-Gründerakademie erweitert. In der Online-Akademie wird Gründungsinteressierten das entscheidende Know-how für den Start in eine erfolgreiche Selbständigkeit vermittelt. Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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