Das Ergebnis 2016 der FORIS AG wird durch eine heute ergangene Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Behandlung des Geschäftsbereiches Vorratsgesellschaften in Höhe von insgesamt rund 1.365 TEUR außerordentlich belastet. Der Steueraufwand resultiert sowohl aus der bilanziellen Berücksichtigung der streitbefangenen Jahre bis 2009 und der Folgejahre als auch den Auswirkungen auf die latenten Steuererstattungsansprüche. Der hierdurch erwartete Liquiditätsabfluss beträgt rund 315 TEUR. Das Finanzgericht Köln hatte im Jahr 2014 noch ein für die FORIS AG positives Urteil betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften ab dem Jahr 2005 gefällt. Gegen dieses Urteil hatte das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt. Der Bundesfinanzhof ist mit seiner heutigen Entscheidung dem Begehren der Finanzverwaltung gefolgt. Sobald uns die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir die weiteren rechtlichen Möglichkeiten der FORIS AG prüfen. Von dieser Entscheidung sind alle gewerblichen Verkäufer von Vorratsgesellschaften betroffen.

Nach aktuellem Kenntnisstand der Gesellschaft wird das Halbjahresergebnis 2016 daher deutlich negativ ausfallen. Eine konkrete Einschätzung zu dem für das Gesamtjahr 2016 erwarteten Ergebnis ist aufgrund des volatilen Geschäftsmodells der Prozessfinanzierung weiterhin nicht verlässlich möglich. Der Halbjahresfinanzbericht 2016 der FORIS AG wird am 9. August 2016 veröffentlicht.

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Ihr Ansprechpartner
Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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