Bonn | 11. November 2021 – Laut einer aktuellen Auswertung des Medizinischen Dienstes (MDS) liegt die Zahl der MDS-Gutachten zu vorgeworfenen Behandlungsfehlern seit Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau von rund 14.000 Fällen pro Jahr. 2020 bestätigte der MDS in immerhin 4.099 Fällen davon das Vorliegen ärztlicher Fehler. In 2.826 Fällen wurde ein direkter Zusammenhang zwischen Behandlungsfehlern und teilweise schwerwiegenden Schädigungen festgestellt. „Insgesamt dürfte die Zahl deutlich höher liegen. In der Statistik tauchen weder die Fälle auf, die ohne Umweg über eine vorgelagerte Schlichtungsstelle / Gutachterstelle direkt vor Gericht gehen, noch die, die bereits in einem früheren Stadium von den Betroffenen oder deren Angehörigen aus unterschiedlichen Gründen aufgegeben werden“, sagt Anke Warlich, Anwältin beim Prozessfinanzierer FORIS AG.

Ärztliche Behandlungsfehler haben für Betroffene oft schwerwiegende Folgen – physisch ebenso wie psychisch. Manchmal bleiben lebenslang körperliche Einschränkungen zurück. Manchmal verstirbt sogar eine geliebte Person. In einer solchen Situation Schmerzensgeld und Schadensersatz einzuklagen ist nicht nur belastend, sondern meist auch mit hohen finanziellen Risiken versehen. „Verursachen Ärzte durch unsachgemäße Behandlung Gesundheitsschäden, haben Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Doch oft kommt zu den massiven gesundheitlichen Problemen das Gefühl von Hilflosigkeit. Medizinische Diagnosen und Behandlungen sind für Laien meist nur schwer zu verstehen und zu beurteilen“, sagt Warlich.

Die Streitwerte der von der FORIS AG finanzierten Arzthaftungsfälle reichen von 190.000 Euro bis 2,6 Millionen Euro. Besonders häufig geht es dabei um vermutete ärztliche Fehler bei Geburten. Die gesundheitlichen, wie auch die finanziellen Folgen solcher Geburtsschadensfälle sind sehr gravierend und für die Betroffenen emotional extrem belastend.

Arzthaftungsfälle sind komplex und in der juristischen sowie gutachterlichen Aufarbeitung kostenintensiv. So sind die Anwälte meist hochspezialisiert und rechnen ihre Tätigkeit nach Stundensätzen ab. Rechtsschutzversicherungen – falls die Betroffenen eine solche Versicherung abgeschlossen haben – übernehmen wiederum Kosten in der Regel nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Hinzu können kostspielige Expertengutachten kommen. „Zwar erstellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung auf Forderung der Betroffenen ein Gutachten. Entscheidend ist jedoch das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen, das zu einem ganz anderen Ergebnis führen kann. Arzthaftungsfälle sind daher nicht nur teuer, sondern oft auch sehr risikoreich“, so Warlich. „Die Unterstützung durch einen Prozessfinanzierer wie die FORIS AG kann in diesen Fällen eine gute Lösung sein“. Weitere Informationen: https://www.foris.com/prozessfinanzierung/arzthaftungsrecht/

 

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Über die FORIS AG:

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlös-beteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von über 810 Millionen Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität. Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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