Nach 14 Jahren neigt sich der Streit zwischen Deutscher Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären dem Ende zu. 2010 übernahm das Frankfurter Institut die Postbank und zahlte den Aktionären 25 Euro je Postbank-Anteilsschein. Zu wenig fanden viele der Betroffenen und klagten. Zwei dieser Verfahren werden seit 2017 von der FORIS AG finanziert und nun teilweise durch einen Vergleich beendet.
Bonn | 27. August 2024 – Das lange juristische Nachspiel der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank nähert sich für viele Kläger einem Ende. Im Jahr 2010 wurden die Postbank-Aktionäre mit 25 Euro je Aktie zwangsabgefunden. Zu wenig, fanden damals etliche der Betroffenen und klagten. Jetzt schloss die Frankfurter Großbank mit einem Großteil der Kläger einen Vergleich, der eine Zuzahlung von 31 Euro je Postbank-Anteilsschein garantiert. Zwei Verfahren mit insgesamt 19 Anlegern und einem Streitwert von zusammen rund 4,5 Millionen Euro wurden von der FORIS AG finanziert. „Wir freuen uns über den Fortschritt in diesen Verfahren, die bereits seit 2017 andauern, und begrüßen die Vergleichsbereitschaft der Deutsche Bank. Die Entscheidung über die Annahme des Vergleichs liegt nun bei den Klägern“, sagt Anke Warlich von der FORIS AG.
Die beiden Verfahren, die von den Kanzleien AWARR.legal/Schirp &Partner sowie Nieding & Barth geführt wurden, zeigen, dass Privatanleger auch in teuren und langwierigen Großverfahren eine Chance haben, wenn die Finanzierung gesichert ist. „Ohne Prozessfinanzierer gehen Kläger ein hohes finanzielles Risiko ein. Dazu sind verständlicherweise viele Geschädigte nicht bereit oder nicht in der Lage. Zudem brauchen sie einen langen Atem, da solch komplexe Verfahren im Zuge der meist jahrelangen Dauer hohe laufende Kosten produzieren, die vorfinanziert werden müssen“, sagt Warlich.
Laut Angaben der Deutschen Bank wurden mit dem Vergleich rund 60 Prozent der gerichtlich gegen sie erhobenen Forderungen erledigt. „Bei den von FORIS finanzierten Verfahren zeichnet sich ebenfalls eine hohe Zustimmungsquote ab“, so Warlich.
Für alle, die den Vergleich ablehnen, geht es am 23.10.2024 weiter. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte den ursprünglich auf den 21.08.2024 bestimmten Verkündungstermin wegen „fortdauernden Beratungsbedarfs“ verschoben. „Wer den Vergleich nicht akzeptiert, muss sich allerdings darauf einstellen, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung des OLG und einem Abschluss der bislang ruhenden Verfahren vor dem Landgericht (LG) Köln noch einige Jahre verstreichen können. Eine Garantie, dass am Ende mehr herauskommt als in dem aktuell vorliegenden Vergleich, gibt es dabei nicht“, stellt Warlich klar.
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