„UG auch nach drei Jahren noch ein halbherziger Versuch"

Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

Der Vorstand der FORIS AG hat von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und heute beschlossen, ab dem 12. April 2011 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals (entspricht bis zu 586.000 Aktien) der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Das Rückkaufprogramm ist bis zum 03. Juni 2015 befristet. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkauf zugestimmt.

Die FORIS AG nutzt hiermit die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz. Die zurückgekauften Aktien sollen ausschließlich zur Einziehung der eigenen Aktien dienen.

Mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft die equinet Bank AG aus Frankfurt beauftragt. Der Kaufpreis je Aktie darf den durchschnittlichen Schlusskurs an den fünf vorangegangenen Handelstagen im Xetra-Handelssystem um nicht mehr als 10 Prozent über- und nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Hinsichtlich des vollständigen Beschlusstextes verweisen wir auf die Informationen zum Aktienrückkauf sowie die Tagesordnung und Einberufung in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010.

Bonn, 11. April 2011

FORIS AG
Der Vorstand

Kontakt ‐ Wir sind für Sie da
Ihr Ansprechpartner
Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin