Die Eintragung in das Transparenzregister ist Pflicht für Kapitalgesellschaften und etliche andere Rechtsformen. Fehler können teuer werden. Es drohen hohe Bußgelder, wenn Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten nicht korrekt sind. Die FORIS AG, die seit gut zwei Jahren eine schnelle und rechtssichere Eintragung sowie die dauerhafte Pflege der Daten anbietet, hat nun die technische Plattform des bisherigen Mitbewerbers wb-check übernommen. „Der Markt konsolidiert sich und wir sind froh, dass wir eine der technisch führenden Lösungen in diesem Bereich erwerben konnten“, sagt FORIS-Vorstand Frederick Iwans.
Bonn | 13. Juni 2024 – Der Eintrag in das Transparenzregister ist für GmbHs, UGs und eGbR, sowie weiteren Rechtsformen wie etwa Partnergesellschaften, einige Stiftungsformen oder Trusts verpflichtend. Die FORIS AG bietet dazu eine der umfangreichsten Servicepaletten an: Von der Eintragung direkt nach Gründung über Auszüge für z.B. Banken oder Änderungsdienste bis hin zu einem kompletten Compliancetool für Holding- und Beteiligungsstrukturen.
Jetzt hat die FORIS AG, die mit weit über 1.000 Kunden zu den Marktführern gehört, die technische Plattform des bisherigen Mitbewerbers wb-check übernommen. „Der Markt konsolidiert sich und wir sind froh, dass wir mit der Software-Lösung von wb-check eine Plattform erwerben konnten, die die Skalierbarkeit unserer Dienstleistung nochmals verbessern wird. FORIS ist damit auf das erwartete weitere Kundenwachstum bestens vorbereitet“, sagt Frederick Iwans von der FORIS AG.
Transparenzanforderungen dürften weiter steigen
Eingeführt wurde das Transparenzregister in Deutschland im Rahmen des Geldwäschegesetzes GwG im Juni 2017 als Umsetzung der vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie. Die letzte Übergangsfrist für betroffene Organisationen endete am 31. Juni 2022. „Wer keine, unvollständige oder fehlerhafte Angaben macht, dem drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Entsprechend hohe Aufmerksamkeit ist gefordert“, sagt Iwans. „Wir rechnen in der Zukunft zudem mit einem weiteren Anziehen der Zügel durch den Gesetzgeber“, so Iwans weiter. Ziel des Gesetzgebers sei es schließlich, laufend Informationen über die hinter einer Unternehmung stehenden wirtschaftlich Berechtigten zu erhalten, um so Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Eintragungen müssen korrekt und aktuell sein
Eingetragen werden müssen ausführliche Datensätze zu den natürlichen Personen (z.B. Darstellung von Beteiligungsstrukturen, Erfassung persönlicher Daten), in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das jeweilige Unternehmen oder die Organisation letztlich steht. „Hier ist es entscheidend, dass die Angaben von Beginn an korrekt sind und immer auf dem aktuellen Stand. Sobald die Beteiligungsstruktur der wirtschaftlich Berechtigten sich ändert, muss das dem Transparenzregister gemeldet werden. Das Risiko, Fehler zu machen, ist hoch und wird sich weiter erhöhen, sollten die Transparenzanforderungen steigen“, erläutert Iwans. „Die Kunden von wb-check werden, wenn sie das wollen, von uns weiterbetreut und profitieren dabei von dem größeren Leistungsangebot der FORIS AG“, kündigt Iwans an.
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Über die FORIS AG:
Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Mrd. finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen. Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com