Bonn, den 18. Juni 2009. Geschädigte Geldanleger laufen in Österreich Sturm gegen den AWD. Ihre Erfolgsaussichten sind gut, denn sie kämpfen nicht allein, sondern haben sich unter dem Dach des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zusammengeschlossen. Der VKI führt nun für tausende Anleger eine "Sammelklage nach österreichischem Recht" gegen den AWD Österreich. Finanziert wird diese Klage vom deutschen Prozessfinanzierer FORIS.

Zum Hintergrund: Der AWD Österreich hat seit 1998 über seinen Strukturvertrieb einfachen Sparern Aktien von Immobiliengesellschaften als sichere Anlage verkauft, ohne dabei die Anleger über die Risiken der Anlage zu informieren. Da inzwischen die Aktien dieser Gesellschaften beinahe ihren kompletten Wert verloren haben, ist der Schaden bei den Anlegern immens. Der VKI rechnet allein bei den von ihm vertretenen Anlegern mit einem Schaden von über 40 Mio. EURO.

Die Zusammenarbeit des VKI und der FORIS AG hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt: Zusammen mit dem Wiener Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser erfanden FORIS und der VKI 2001 die sog. "Sammelklagen nach österreichischem Recht". Nun hat Bundesminister Rudolf Hundstorfer, in Österreich zuständig für den Konsumentenschutz, diese nach dem Obersten Gerichtshof in Wien ausdrücklich zulässige Art der Klage aufgegriffen. Hundstorfer sprach sich jüngst dafür aus, aufgrund der positiven Erfahrung in den vergangenen Jahren hinsichtlich effizienter Rechtsdurchsetzung und Verfahrensökonomie auf der Basis dieser "Sammelklage" aufzubauen. Der Bundesminister macht sich dafür stark, schnellstmöglich die bereits in der Schublade des Justizministeriums liegende Gruppenklage einzuführen.

Ein Beispiel, das auch in Deutschland Schule machen kann? Dass das Thema "Sammelklage" auch hierzulande eine große Rolle spielt, zeigen verschiedene Massenklagen gegen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister, die von einzelnen Anwälten geführt werden. Leider fehlt auch im deutschen Prozessrecht eine klare gesetzliche Regelung für solche Massenverfahren. Das KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) hat sich bislang aufgrund der langen Verfahrensdauer nicht als zielführend erwiesen.

Anders als in Österreich gehen die Verbraucherzentralen in Deutschland bislang nicht soweit, geschädigte Anleger zu sammeln und aus abgetretenem Recht Prozesse zu führen. "Hier ist uns der Verbraucherschutz in Österreich ein ganzes Stück voraus", konstatiert Dr. Gerrit Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung bei der FORIS AG. Denn der VKI in Wien berät nicht nur Verbraucher, sondern er wird auch im gemeinsamen Auftrag des Verbraucherschutzministeriums und der Verbraucher tätig. Dieses Engagement könnten in Deutschland die Verbraucherzentralen übernehmen.

"Wir halten es für sinnvoller, wenn die unabhängigen Verbraucherschutzzentralen diese Prozesse in die Hand nehmen und das Feld nicht ausschließlich den Gewinn orientierten Anwaltskanzleien zu überlassen", so Dr. Meincke. Da das finanzielle Risiko der Prozessfinanzierer übernimmt, könne sich der Verbraucherschutz ganz auf die Betreuung der Verbraucher konzentrieren. FORIS-Vorstand Professor Ulrich Tödtmann sieht in puncto Anlegerschutz auch die Politik in der Pflicht: "Die Sammelklage muss in Deutschland gesetzlich zugelassen werden. Nur so kann zweifelhaften Finanzdienstleistern dauerhaft das Handwerk gelegt werden."

Über FORIS:

Die FORIS AG mit Sitz in Bonn wurde 1996 gegründet und gehört heute in ihren drei Kerngeschäftsfeldern Prozessfinanzierung, Vorratsgesellschaften und Limited-Gründungen jeweils zu den führenden Anbietern auf dem Markt. Mit der Erfindung der Prozessfinanzierung schließt das Unternehmen seit 1998 eine Lücke im Rechtsschutzsystem. Erstmals gab es einen Finanzdienstleister mit juristischem Hintergrund, der Kläger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche finanziell unterstützte. 1999 ging die FORIS AG an die Börse und ist auch heute noch der größte konzernunabhängige Prozessfinanzierer in Deutschland.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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