„Bis zum 1. Juli 2021 geschlossene Verträge mit Anbietern von Online-Glücksspielen sind grundsätzlich unwirksam. Es ist daher möglich, die gesamten Verluste gegenüber den Casinos einzuklagen, sofern man nicht selbst von der Illegalität des Online-Glücksspiels Kenntnis hatte“, erklärt Christian Vaaßen, Anwalt bei dem Prozessfinanzierer FORIS AG.

 

Bonn | 12. Juli 2023 – Lange wandelten Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland rechtlich auf einem sehr schmalen Pfad. Eigentlich war ihr Geschäftsmodell schlicht verboten. Lediglich eine Sonderregelung in Schleswig-Holstein eröffnete eine vermeintlich legale Umgehung. So wurde in bundesweit laufenden Werbekampagnen immer darauf hingewiesen, dass das Angebot lediglich für Nutzer gelte, die entweder ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben oder sich zumindest häufig in diesem Bundesland aufhalten. Ob das tatsächlich der Fall war, wurde seitens der Glücksspielanbieter in der Regel allerdings nicht überprüft.

Geändert hat sich die Rechtslage erst ab dem 1. Juli 2021. Seitdem können Anbieter von Online-Glückspielen sich lizenzieren lassen. „Bis zu diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge sind unwirksam. Es ist daher möglich, die gesamten Verluste gegenüber den Casinos einzuklagen, sofern man nicht selbst von der Illegalität des Online-Glücksspiels Kenntnis hatte“, erklärt Christian Vaaßen, Anwalt bei dem Prozessfinanzierer FORIS AG. „Die Höhe der eigenen Verluste kann man ermitteln, indem man von den jeweiligen Anbietern eine Aufstellung der Ein- und Auszahlungen verlangt“, so Vaaßen weiter. FORIS habe bereits erfolgreich Online-Casino-Verfahren finanziert und wolle dies auch fortführen.

Wenig risikoreich ist das aktuell für Verluste in Online-Casinos. Die Rechtslage bei der Rückforderung von Verlusten bei Online-Sportwetten ist dagegen unsicherer. „In diesen Fällen besteht die Problematik darin, dass nach dem Glücksspielstaatsvertrag aus 2012, aus welchem sich auch die Illegalität von Online-Casinospielen ergibt, Online-Sportwetten eventuell genehmigungsfähig gewesen wären“, erläutert Fabian Heyse, Rechtsanwalt und Partner bei der Berliner Kanzlei VON RUEDEN, einem Kooperationspartner der FORIS AG bei der Rückforderung von Sportwetten- und Onlinecasinoverlusten. Bei Anbietern, die sich um eine entsprechende Konzession zwar bemüht hätten, diese aber dennoch (ggf. widerrechtlich) nicht erhielten, müsse eine andere Rechtsfolge gelten, argumentierte bisher das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. „Nach einigen obergerichtlichen Entscheidungen, die sich gegen diese Rechtsauffassung aussprechen und auch bei Verlusten durch Sportwetten eine Rückforderung zuließen, kommen auch diese Verfahren für eine Finanzierung in Frage “, fasst Vaaßen zusammen.

 

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Über die FORIS AG:

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von über 810 Millionen Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität. Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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