Trotz rückläufiger Zahlen im April setzt sich der nach oben gerichtete Trend bei Unternehmensinsolvenzen ungebrochen fort. „Von einer Insolvenzwelle kann man allerdings nicht sprechen“, sagt Stefanie Jacob, Rechtsanwältin bei dem Prozessfinanzierer FORIS AG. Trotzdem stünden Insolvenzverwalterinnen und - verwalter oft vor großen Herausforderungen, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen geht.
Bonn | 15. Juni 2023 – Laut vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes sank die Zahl der im April 2023 beantragten Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vormonat um 14,1 Prozent auf rund 1.370. Im Februar und März 2023 legten sie noch um 10,8 Prozent beziehungsweise 13,2 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vormonat zu. „Der seit August 2022 zu beobachtende Trend zum Anstieg der Insolvenzanmeldungen von Unternehmen setzt sich trotz des Rückgangs im April fort“, ist Stefanie Jacob, Rechtsanwältin bei dem Prozessfinanzierer FORIS AG, überzeugt. „Die im Zeitverlauf steigenden Zahlen deuten aber eher auf eine Normalisierung hin als auf die Insolvenzwelle, die nach dem Ende der Corona-Sonderregelungen erwartet wurde“, so Jacob weiter.
Mit Blick auf die schwieriger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie hohe Inflation, steigende Energie- und Lohnkosten, sei die Gesamtentwicklung überraschend moderat, sagt Jacob. Besonders hart betroffen ist das Baugewerbe. Im Jahr 2022 meldeten allein aus dieser Branche 2.698 Unternehmen Insolvenz an – ein Plus von 11,3 Prozent gegenüber 2021. Eine Entwicklung, die sich fortsetzt. Im Februar 2023 gab es mit 237 Fällen (Februar 2022: 206; + 15 Prozent) die meisten Unternehmensinsolvenzen erneut im Baugewerbe. Aber auch der Einzelhandel und die Modebranche stehen unter Druck.
Ist ein Unternehmen gezwungen, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu stellen, kommen auf den durch das Gericht bestellten Insolvenzverwalter in der Regel eine ganze Reihe von Herausforderungen im Rahmen des Forderungseinzuges zu. In vielen Fällen ist der Einsatz eines Prozessfinanzierers für den Insolvenzverwalter dann als eine Art Rundumsorglospaket essenziell. „Wird keine Einigung mit den beteiligten Parteien erzielt, ist ein Rechtsstreit oft unvermeidlich. Mit unserer Unterstützung kann aber bereits im Vorfeld eine außergerichtliche Einigung erleichtert werden. Funktioniert das nicht, finanzieren wir natürlich auch das nachfolgende Verfahren“, sagt Jacob. Bei einem Insolvenzverfahren handelt es sich um ein Eilverfahren. „Eine außergerichtliche Lösung kann dazu führen, dass das Verfahren insgesamt schneller abgeschlossen werden kann, wovon auch die Gläubiger profitieren“, erläutert Jacob.
Wichtig ist allerdings, die Gegenseite nicht im Unklaren darüber zu lassen, dass ein Rechtsstreit droht. „Oft geht die Gegenseite davon aus, die Masse verfüge nicht über ausreichend Geld, um einen Rechtsstreit zu finanzieren. Deshalb ist es sinnvoll, einen Prozessfinanzierer schon im außergerichtlichen Bereich mit ins Boot zu holen“, rät Jacob. Neben der finanziellen Absicherung liefere der Prozessfinanzierer zudem eine weitere rechtliche Einschätzung. „Ein Finanzierer nimmt schließlich nur Fälle an, die mit hoher Wahrscheinlichkeit gewonnen werden“, so Jacob.