Bonn | 19. April 2021 – Treffen in einem homogenen Markt relativ wenig Anbieter auf relativ viele Nachfrager, steigt die Gefahr für die Bildung eines Kartells. Gefährdet sind dabei nahezu alle Branchen. Aktuell macht insbesondere das LKW-Kartell Schlagzeilen. So haben sich kürzlich Stadt und Stadtwerke Bonn per Vergleich mit dem LKW-Bauer Daimler geeinigt. Dem Vernehmen nach wurde die Zahlung einer sechsstelligen Summe vereinbart. „Bonn ist hier eher die Ausnahme. Trotz der guten Chancen auf Schadenersatz und der drohenden Verjährung, gibt es gerade bei Kommunen und kommunalen Unternehmen häufig noch eine gewisse Zurückhaltung, aktiv zu werden“, sagt Edgar Stieglitz vom Bonner Prozessfinanzierer FORIS, der etliche – auch außergerichtliche – Fälle von LKW-Kartellgeschädigten finanziert. „Das Bonner Beispiel zeigt, dass es nicht immer zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen muss“, so der FORIS-Jurist weiter.

Obwohl das LKW-Kartell bereits vor Jahren aufgeflogen ist, läuft die juristische Aufarbeitung noch auf Hochtouren. Bereits 2016 hatte die EU-Kommission festgestellt, dass Daimler, MAN, Volvo/Renault, Iveco und DAF in der Zeit von 1997 bis 2011 die Verkaufspreise für ihre LKW absprachen und so gegen die EU-Kartellvorschriften verstießen. In der Folge verhängte die Behörde Bußgelder in Rekordhöhe. Insgesamt wurden die LKW-Hersteller zur Zahlung von 3,8 Milliarden Euro verdonnert.

Doch das LKW-Kartell ist lediglich eines von vielen. „Die Spanne der Kartellgeschädigten, die sich zwecks Finanzierung an uns wenden, reicht vom Hochspannungskabelkartell über das Europäische Bäderkartell bis zum Dosengemüsekartell“, sagt Stieglitz. Die meisten der von FORIS finanzierten Kartellschadensersatzklagen haben einen Streitwert zwischen 3 und 10 Millionen Euro.

Oft halten die an den Absprachen beteiligen Kartellanten das Risiko, im Anschluss an die Bußgeldentscheidung auch noch von den Geschädigten des Kartells verklagt zu werden, für eher gering. „Damit sich Geschädigte wehren, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die drei wichtigsten lauten: Die Betroffenen müssen erst einmal Kenntnis von dem Kartell erlangen. Der erlittene Schaden muss nachweisbar und quantifizierbar sein. Und sie müssen finanziell in der Lage sein, ihren Schaden einzuklagen – ggf. mit Hilfe der Prozessfinanzierung“, fasst der FORIS-Experte zusammen.

Weitere Informationen rund um das Thema „Kartellschäden“ finden Sie unter https://cartelx.eu/

 

Pressekontakt:

FORIS AG
Conny Leuschner
Kurt-Schumacher-Straße 18-20
53113 Bonn

Tel.: +49 228 95750-53

E-Mail: presse@remove-this.foris.com

JK | B | A | S | T
Jürgen Kurz

Schwerinstr. 41
40476 Düsseldorf

Tel.: +49 211 5 14 50 15

E-Mail: jkurz@remove-this.jk-bast.de

 

Über die FORIS AG

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von über 810 Millionen Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.

Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität.

Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

Kontakt ‐ Wir sind für Sie da
Ihr Ansprechpartner
Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
Kontakt ‐ Wir sind für Sie da
Ihr Ansprechpartner
Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin