Laut Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ist es 2018 in rund 2.800 Fällen zu Falschbehandlungen gekommen, die gesundheitliche Schäden für die Betroffenen zur Folge hatten. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Noch schwieriger als der Nachweis eines Behandlungsfehlers ist in der Folge oft der Kampf um Schadenersatz.

 

Bonn, 11. Juni 2019 – Die kürzlich vorgelegten Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zeichnen ein düsteres Bild: In über 14.000 Fällen meldeten Patienten 2018 den Verdacht, von ihrem Arzt falsch behandelt worden zu sein. In rund 3.500 Fällen bestätigten die MDK-Experten diesen Eindruck. Ein gesundheitlicher Schaden ist durch die Falschbehandlung immerhin in 2.800 Fällen entstanden. Die Auswertung zeigt dabei nur die Spitze des Eisbergs. Laut wissenschaftlicher Studien dürfte die Zahl der nicht entdeckten Behandlungsfehler um den Faktor 30 höher liegen. Noch schwieriger als der Nachweis eines Behandlungsfehlers ist in der Folge oft der Kampf um Schadenersatz. „Zu der mit einem solchen Verfahren verbundenen psychischen Belastung, kommt ein hohes Kostenrisiko. Insbesondere bei Geburtsschäden oder schweren Dauerschäden sind die Betroffenen damit beschäftigt, sich auf die geänderten Lebensbedingungen einzustellen. In der Konsequenz verzichten etliche Geschädigte dann lieber ganz auf eine Klage“, sagt Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand des Prozessfinanzierers FORIS AG, die vielen betroffenen Patientinnen und Patienten den Rechtsweg finanziell erst ermöglicht.

„Die aufgrund der oft hohen Streitwerte sowieso bereits hohen Verfahrenskosten, also für Anwälte und Gerichte, werden in Prozessen über Behandlungsfehler durch einige Faktoren noch weiter nach oben getrieben“, erklärt der FORIS-Vorstand. Zu nennen seien hier etwa gerichtlich bestellte Gutachter. „Hinzu kommt die Gefahr, wenn die Klage verloren wird, auch noch die Kosten der Gegenseite tragen zu müssen. Das ist für viele betroffene Patientinnen oder Patienten ohne Unterstützung finanziell schlicht nicht tragbar“, sagt Müller.

Neben der finanziellen Potenz spielt den Beklagten, wenn es um Behandlungsfehler geht, noch ein weiterer Faktor in die Hände: Die Zeit. „Hier gibt es durchaus das Kalkül der Gegenseite, mit langer Verfahrensdauer die Betroffenen mürbe zu machen und zu einem für sie schlechten Vergleich zu bringen“, sagt Müller. FORIS finanziere Fälle bei denen die Verfahren nach fast vier Jahren immer noch in der ersten Instanz seien, so der FORIS-Vorstand weiter.

In der Schweiz werden Gerichte zukünftig verpflichtet, über die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung zu informieren, das hat der Schweizer Bundesrat im Rahmen einer Überarbeitung der dortigen Zivilprozessordnung beschlossen. „Daran sollte sich der Bundestag ein Beispiel nehmen. Nach wie vor verzichten viele Geschädigte – und das nicht nur im Bereich der medizinischen Behandlungsfehler – aus der Angst vor dem Kostenrisiko auf eine Klage“, bemängelt Müller.

 

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Über die FORIS AG:

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von über 811 Millionen Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen.

Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität.

Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen. Innerhalb der FORIS-Unternehmensgruppe steht zudem mit der GO AHEAD ein leistungsstarker Partner für die Gründung und Betreuung ausländischer Gesellschaften zur Verfügung. Die GO AHEAD ist Marktführer bei Gründung und Verkauf von Limited-Gesellschaften.

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Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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