Bonn | 9. Februar 2022 – Als eines der ersten Bundesländer konzentriert Nordrhein-Westfalen (NRW) Verfahren aus bestimmten Rechtsbereichen an einzelnen Landgerichten. In Düsseldorf werden zukünftig alle M&A-Streitigkeiten verhandelt, deren Streitwert über 500.000 Euro liegt. Köln ist für Verfahren in den Bereichen „Informations- und Medientechnik“ zuständig, an den Landgerichten Essen und Bielefeld wird der Bereich „erneuerbare Energien“ zusammengefasst. Wobei für Köln, Essen und Bielefeld jeweils ein Mindeststreitwert von 100.000 Euro gilt. „Wir begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich“, sagt Markus Glaser, Director of Dispute Resolution bei dem Prozessfinanzierer FORIS AG. Damit werde endlich der weit fortgeschrittenen Spezialisierung auf anwaltlicher Seite Rechnung getragen, so Glaser weiter.

Die Hoffnung ist klar: Fachlich spezialisierte Kammern fällen ihre Urteile nicht nur schneller, sondern auch qualitativ hochwertiger und kompetenter. Das führt dazu, dass weniger Entscheidungen in den Folgeinstanzen korrigiert werden und so zu mehr Rechtssicherheit. „Wenn ein Richter nur selten mit hochkomplexen Rechtsgebieten wie etwa dem Gesellschaftsrecht bei Unternehmenstransaktionen (M&A) zu tun hat, kann es durchaus zu Verständnisproblemen kommen. Das liegt in der Natur der Sache“, sagt FORIS-Anwalt Glaser.

Ein Treiber dieser Entwicklung dürfte in NRW auch die Konkurrenz sein, die der staatlichen Gerichtsbarkeit zunehmend von professionellen Schiedsgerichten gemacht wird. „Hier muss der Staat gegenhalten“, ist Glaser überzeugt. Wenig hält der FORIS-Anwalt allerdings von den eingezogenen Streitwertgrenzen. „Das führt nur wieder zu Unsicherheiten. Es macht wenig Sinn, dass etwa ein M&A-Streitfall an einer nicht spezialisierten Kammer landet, weil der Streitwert knapp unterhalb der 500.000-Euro-Grenze liegt“, bemängelt der FORIS-Mann.

Während in den genannten Rechtsbereichen NRW zu den Vorreitern in Deutschland gehört, ist man beim ebenfalls hochkomplexen Erbrecht auch bundesweit schon einen Schritt weiter. Bereits seit dem 1. Januar 2021 müssen Land- und Oberlandesgerichte eigene Kammern für erbrechtliche Streitigkeiten einrichten. Das bedeutet, dass nicht mehr ein Einzelrichter für die Entscheidungen zuständig ist, sondern eine aus mehreren Richtern bestehende Kammer.

 

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Über die FORIS AG:

Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1996, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von über 810 Millionen Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche schon vor Beginn eines Gerichtsprozesses zu liquidieren (Cash Advance). Die FORIS AG zahlt im Einzelfall einen Teil der Forderung vorab aus und verschafft Unternehmen damit frühzeitig zusätzliche Liquidität. Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.foris.com

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Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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