Ab dem 1. Juni 2025 steigen die Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte und Gutachten. Damit erhöht sich auch das finanzielle Risiko für Rechtsstreitigkeiten.
Bonn | 27. Mai 2025 – Ab dem 01. Juni 2025 werden Rechtsstreitigkeiten in Deutschland teurer. Dann treten die Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG und in den Kostengesetzen nach dem KostBRÄG 2025 (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz) in Kraft. „Neben den Anwaltsgebühren steigen ab Juni damit auch die Vergütungen für Sachverständige sowie Dolmetscher. Ebenfalls angehoben werden Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten“, sagt Frederick Iwans, Vorstand des Prozessfinanzierers FORIS AG. Da die letzte Erhöhung mittlerweile vier Jahre zurück liege, sei die Anpassung gerade aus Sicht der Anwaltschaft nachvollziehbar, so Iwans weiter. Trotzdem führe sie zu teilweise deutlich höheren finanziellen Risiken für alle, die ihr Recht gerichtlich durchsetzen müssen.
Wer sein Recht einklagt, muss immer in Vorkasse gehen
„Man darf nicht vergessen: Jede Klägerin, jeder Kläger muss anfallende Gerichts- und Anwaltskosten vorfinanzieren. Jede weitere Instanz verursacht dabei zusätzliche Kosten“, erläutert Iwans. Auch wenn am Ende ein positives Urteil steht, steigt mit der Gesetzesänderung die finanzielle Belastung über die Laufzeit des Verfahrens zunächst definitiv an. „Wer nicht mit Prozesskostenhilfe rechnen kann, und auch keinen Prozessfinanzierer an Bord hat, muss jetzt noch genauer nachrechnen, ob eine Klage finanziell zu stemmen ist oder nicht“, sagt Iwans. Geld fließt schließlich erst am Ende eines Verfahrens. „Bis zum endgültigen Urteil oder Vergleichsabschluss müssen die nun erhöhten Anwalts-, Gerichts- und gegebenenfalls Gutachterkosten aus der eigenen Kasse beglichen werden“, erklärt Iwans.
Was ab Juni 2025 gilt
Der Teil der Rechtsanwaltsvergütung, der sich an der Höhe des Gegenstandwerts orientiert, die sogenannten Wertgebühren, steigt um 6 Prozent. Die Festgebühren werden um 9 Prozent teurer. Dass die Wertgebühren weniger stark nach oben gehen, begründet der Gesetzgeber damit, dass die Gegenstandswerte infolge der Inflation bereits angestiegen seien. Dies habe die Gebührenanpassung teilweise vorweggenommen. Die Vergütungssätze für Sachverständige und Dolmetscher steigen um 9 Prozent. Die Gerichtsgebühren werden analog zur Anhebung der Anwaltsgebühren bei den Wertgebühren um 6 Prozent, bei den Fest-, Mindest- und Höchstgebühren um 9 Prozent angehoben.
Ab der dritten Instanz wird es richtig teuer
„Geht ein Verfahren in die dritte Instanz, steigen die Kosten nochmals deutlich an: Bei einem Streitwert von 1 Million Euro liegt das Gesamtkostenrisiko dann nicht mehr bei 183.000 Euro wie bisher, sondern bei 195.000 Euro. Die ebenfalls höheren Gebühren für Sachverständige oder Dolmetscher sind da noch gar nicht berücksichtigt“, so Iwans.
Prozesskosten im Voraus kalkulieren
Wer sich im Vorfeld einer Klage einen Überblick über mögliche Kostenrisiken verschaffen will, kann dafür kostenlos auf den FORIS-Prozesskostenrechner zurückgreifen. Das geht entweder über die klassische Online-Version oder auch via App, die unter dem Namen „FORIS PKR“ sowohl für Android als auch für iOS zur Verfügung steht.
„Unser Prozesskostenrechner bietet – je nach Sachlage – die Möglichkeit, die Kostenrisiken entweder auf Basis der ab dem 1. Juni 2025 gültigen Gebührenordnungen zu berechnen oder auch nach altem Kostenrecht“, sagt Iwans. „Wer bei Mandantengesprächen oder in Gerichtsterminen gerne eine Prozesskostenübersicht zur Hand hat, kann die gedruckte Version bei FORIS kostenfrei anfordern“, so Iwans weiter.
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Über die FORIS AG:
Die FORIS AG gilt als Pionier der Prozessfinanzierung. Seit 1998, als sie die damals neuartige und heute weltweit anerkannte Dienstleistung in Deutschland einführte, übernimmt die FORIS AG die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung. Insgesamt hat die FORIS AG in den vergangenen Jahren Prozesse mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,3 Milliarden Euro finanziert und ihre Kunden dabei unterstützt, Konflikte risikoarm und effizient zu lösen. Die FORIS AG bietet Kunden und Kooperationspartnern daneben den Erwerb von Vorrats- und Projektgesellschaften an, um ihnen bei Unternehmensgründung und im Projektgeschäft mit schnellen und rechtssicheren Lösungen zur Seite zu stehen.
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