25.09.2014
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)
Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 22. September 2014 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.