20.12.2012
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)
Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 13. Dezember 2012 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,32 % (das entspricht 370.541 Stimmrechten) betragen hat.