15.11.2013

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat uns am 14. November 2013 mitgeteilt, dass er seine uns am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG übermittelte Stimmrechtsmitteilung zurücknimmt.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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