08.07.2015

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)

Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Deutschland, hat uns am 7. Juli 2015 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Juni 2015 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 % (250.000 Stimmrechte) betragen hat.

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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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