02.06.2008

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Frau Wiltrud Wetekam, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 27. Mai 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,47 % (262.142 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte beträgt. Diese 4,47 % (262.142 Stimmrechte) sind ihr gem. § 22 Abs. 1 Nr. 6 WphG über Frau Iris Wetekam zuzurechnen.

Kontakt ‐ Wir sind für Sie da
Ihr Ansprechpartner
Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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