10.03.2009
Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)
Herr Dr. Christian Rollmann, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG am 7. März 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und an diesem Tag 6,6 % (386.761 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte betragen hat. Hiervon sind ihm 1,8 % (105.478 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG als Anteile seiner minderjährigen Kinder zuzurechnen.