09.09.2011

Mitteilung nach § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG (Meldepflicht von Stimmrechtsanteilen) und § 27 a WpHG (Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen)


Herr Dr. Christian Rollmann, Deutschland, hatte uns am 18. August 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG unter Berücksichtigung der ihm gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnenden Stimmen die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt einschließlich der zuzurechnenden Stimmen (52.739 Aktien) 10,048% (588.826 Aktien ) der insgesamt 5.860.000 Aktien betrug. Herr Dr. Christian Rollmann hat uns hierzu nun am 8. September 2011 gemäß § 27a WpHG folgendes mitgeteilt:

I.  Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§27a Abs. 1 Satz 3 WpHG):

1. Der Meldepflichtige strebt mit der Investition eine langfristige strategische Beteiligung an der FORIS AG an.


2. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind noch keine Entscheidungen über den Erwerb weiterer Aktien und damit Stimmrechten an der FORIS AG getroffen.


3. Der Meldepflichtige ist bereits Aufsichtsrat der Gesellschaft und nimmt damit Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Gesellschaft.


4. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

II. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§27a Abs. 1 Satz 4 WpHG):

Es wurden ausschließlich Eigenmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet.



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Conny Leuschner
Conny Leuschner Rechtsfachwirtin, Marketing-/Projektkoordinatorin
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